Für Nutzer kostenlos: Bundesregierung bringt PIN-Rücksetzdienst zurück
Viele Bürger haben die PIN für ihren E-Perso verlegt. Helfen soll bald wieder ein aus Steuermitteln finanzierter Rücksetzdienst – auch wegen der EUDI-Wallet.
So sah die Webseite des PIN-Rücksetzdienstes bis zu seiner Aussetzung Ende 2023 aus.
(Bild: heise medien)
Der PIN-Rücksetzdienst für den elektronischen Personalausweis kehrt zurück: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) finanziert „übergangsweise“ die erneute Bereitstellung des für Nutzer kostenfreien Dienstes. Das teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von c’t mit. „Der Service soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 live gehen, insbesondere um den Live-Gang der deutschen EUDI-Wallet zu begleiten“, ergänzte der Sprecher.
Mit dem PIN-Rücksetzdienst erhalten Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN oder aktivieren die Online-Ausweisfunktion, ohne dafür das Bürgeramt aufsuchen zu müssen. Sie bestellen dabei mithilfe der physischen Ausweiskarte online einen Brief mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode. Der Brief wird mit dem Postident-Verfahren zugestellt. Der Postzusteller prüft also bei der Übergabe, ob der Empfänger der Ausweisinhaber ist.
Vergessene oder verlegte PINs gelten als eine der größten Bremsen für die Nutzung des Online-Ausweises. Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage haben zwar 21 Prozent der Bürger die Onlinefunktion freischalten lassen, kennen ihre PIN aber nicht. 57 Prozent haben nach eigener Auskunft die Onlinefunktion nicht aktiviert.
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Hohes Interesse, aber häufig vergeblicher Versand
Die Bundesregierung hatte den PIN-Rücksetzdienst erstmals im Februar 2022 eingeführt. Er wurde nach Einschätzung des beauftragten Dienstleisters, der Bundesdruckerei, deutlich stärker genutzt als erwartet. Ende 2023 stellte die Bundesregierung den Dienst überraschend wieder ein und begründete das mit den Kosten: „Das Aussetzen des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (PRSD) zum Ende des Jahres 2023 war angesichts der sich abzeichnenden begrenzten Haushaltmittel im Jahr 2024 notwendig“, schrieb das Bundesinnenministerium (BMI) später auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Insgesamt wurden in den knapp zwei Jahren knapp zwei Millionen PIN-Briefe versandt. Die Kosten bezifferte das BMI mit knapp 30 Millionen Euro. Die durchschnittliche finanzielle Belastung für den Steuerzahler habe pro Brief 14,29 Euro brutto betragen. „Rund 40 Prozent der versandten Briefe wurden zwar zugestellt, aber nicht dafür genutzt, um rechtzeitig den Online-Ausweis zu (re)aktivieren“, erklärte die Bundesregierung damals zudem.
Kostenpflichtiger Dienst nie gestartet
2025 wollte das BMI mit einer Verordnung die Rechtsgrundlage für einen kostenpflichtigen PIN-Rücksetzdienst schaffen: Nutzer sollten eine Gebühr von 14 Euro entrichten. Der Bundesrat stoppte dieses Vorhaben jedoch, um zu verhindern, dass Nutzer ausschließlich in den Bürgerämtern vorstellig werden, wo die PIN-Änderung kostenfrei ist: „Um eine solche negative Steuerungsfunktion zu vermeiden und die Digitalisierung voranzutreiben, ist eine aus Bundesmitteln finanzierte kostenfreie Nutzung des PRSD erforderlich.“
Wichtig für die Wallet
Wichtig ist der PIN-Rücksetzdienst nach Einschätzung von Experten auch für den Erfolg der EUDI-Wallet. Nutzer der Wallet-App, die Anfang Januar 2027 in Deutschland starten soll, müssen ihre E-Perso-PIN kennen, um ihre Ausweisdaten in die Wallet zu übertragen. „Der PIN-Rücksetzdienst ist die Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen schneller die Online-Ausweisfunktion nutzen können und darüber den Einstieg in die EUDI-Wallet finden“, sagte Torsten Lodderstedt, Lead Architect des deutschen EUDI Wallet-Projekts bei der Bundesagentur SPRIND, gegenüber c’t.
Das BMDS prüft nach eigener Auskunft zudem, wie ein vollständig digitaler PIN-Rücksetzdienst ohne physischen Brief umgesetzt werden kann. „Für den volldigitalen Prozess besteht die Herausforderung in der Identifikation auf dem Sicherheitsniveau ‚hoch‘ gemäß eIDAS-Verordnung“, sagte der BMDS-Sprecher. Nötig ist also eine weitere, besonders sichere digitale Identifizierungsmöglichkeit neben dem E-Perso selbst.
(cwo)