EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar
Damit der iPhone-Konzern seinen angebissenen Apfel als Logo behalten darf, muss er die Marke verteidigen. Dabei kommt es immer wieder zu Kuriositäten.
Hauptquartier der Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd., die unter der Marke Keythos Geschäfte macht.
(Bild: Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd.)
Apple hat sich in der Vergangenheit bereits gegen ein Bonner Kaffeehaus namens Apfelkind, eine Rezept-App mit Birnenmarke und eine norwegische Partei mit Apfel-Signet rechtlich gewehrt, doch dieser Fall dürfte besonders skurril sein: Vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist es dem iPhone-Konzern nun gelungen, ein chinesisches Unternehmen mit Zitronenlogo markentechnisch anzugreifen. Einer sogenannten „Challenge“, bei der einem Eintrag für eine EU-Marke durch ein anderes Unternehmen widersprochen werden kann, wurde nun entsprochen.
Runde Äpfel und andere Details
Die Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd. stellt eigentlich Tastaturen her und nutzt dafür die Markenbezeichnung Keythos. Außerdem verkauft die Firma offenbar Solartechnik. Ihr Logo, das sie innerhalb der EU schützen wollte, besteht aus einem unterbrochenen Kreis oder auch „C“ (man könnte es auch „angebissen“ nennen), in dem oben Kuchen- oder Fruchtstücke und unten eine angedeutete Tastatur zu sehen ist. Das Logo ist zitronig gelb. Mittig oben ist zudem ein stilisiertes Blatt in Grün angebracht, das allerdings nach links statt nach rechts wie bei Apple schaut.
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Grund für die Gestaltung des Logos soll sein, dass Teile der Firmenbezeichnung auf Zitrusfrüchte Bezug nehmen. Laut der Stellungnahme des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Macrumors vorliegt, hält Apple das Logo für eine Nachahmung seiner Marke. Die Behörde teilt die Argumentation der Ähnlichkeit allerdings nur teilweise. Beide Darstellungen seien optisch ähnlich, wenn auch nur in geringem Maße, so die Beamten. „Der Widersprechende macht geltend, dass das Bildelement des angefochtenen Markenzeichens ebenfalls aus einer Apfeldarstellung mit einem abgetrennten Blatt und einer [angebissenen Frucht] bestehe. Der Hauptteil des Bildelements besteht jedoch (trotz des fehlenden Teils) aus einem Kreis, und Äpfel sind nicht vollkommen rund.“
Berufung ist noch möglich
Dennoch siegte Apple mit seiner Challenge. Der Grund ist einfach: Das Zitronenlogo würde unfaire Vorteile aus Apples Reputation ziehen, wie dies auch Apples Anwälte argumentiert hatten. Die Patentbeamten gehen davon aus, dass Yichun QinNingMeng explizit darauf Bezug nimmt, um eine „mentale Verbindung“ zwischen den Logos herzustellen.
Damit kann der Tastaturhersteller seine Marke in der EU nicht für Tastaturen und Computerprodukte nutzen. Unklar bleibt, ob dies für Solargerätschaften erlaubt wird, hier läuft das Verfahren zunächst weiter. Yichun QinNingMeng kann nun gegen die Entscheidung des EU-Patent- und Markenamts innerhalb von zwei Monaten in Berufung gehen. In den USA lief ein ähnlicher Fall, allerdings beteiligten sich die Chinesen nicht an dem Verfahren, nachdem Apple auch dort Einspruch eingelegt hatte.
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(bsc)