Österreichs Filmbranche will Internetsperren vor Gericht erzwingen

Die Film- und Videobranche wollte 1.500 IP-Adressen, die Internetdomain kino.to sowie neun weitere Domains zu sperren lassen, da darüber der urheberrechtswidrige Bezug von Filmen ermöglicht werde. Die Provider lehnten das Begehren ab.

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Einige Unternehmen aus der Filmbranche möchten Internetsperren in Österreich gerichtlich erzwingen. Eine entsprechende Klage wurde nach Angaben des österreichischen Branchenverbandes Verein für Antipiraterie der Film- und Videobranche (VAP) gegen UPC eingebracht. UPC ist der größte Kabel-Netzbetreiber des Landes und auch im DSL-Geschäft tätig (ehemals Inode).

Drei Mitglieder des VAP hatten im Oktober erfolglos verlangt, 1.500 IP-Adressen, die Internetdomain kino.to sowie neun weitere Domains zu sperren. Grund: Über das Portal kino.to sei eine Reihe von Streamingservern verlinkt, die den urheberrechtswidrigen Bezug von Filmen ermöglichten. Alle österreichischen Internet-Provider lehnen die Zensur-Forderung ab.

Die Filmfirmen wollen nun gerichtlich klären lassen, ob sich die Provider zur Recht auf die einschlägigen Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes berufen oder ob sie zur Sperre des Zugriffs auf für Österreich nicht lizenzierte Streams verpflichtet werden können. Die Klage war UPC bislang noch nicht bekannt.

"Weder dulden wir Piraterie stillschweigend noch fördern wir diese aktiv. UPC unterstützt keine illegalen Aktivitäten im eigenen Netzwerk und wird alle notwendigen Schritte, die das Gesetz verlangt, umsetzen, um uns bekannt gewordene Rechtsvergehen zu bekämpfen. UPC kooperiert weiterhin mit Rechteinhabern und Partnern, um Wege zu finden, das Problem der Piraterie aufzuzeigen", hielt UPC gegenüber heise online fest. "UPC ermöglicht seinen Kunden den Zugang zum Internet, hat allerdings keine Verpflichtung und kein Recht auf Selektion oder Prüfung der darin angebotenen Inhalte."

Erst im Oktober hat UPC Ireland vor dem irischen High Court ein ähnliches Verfahren gewonnen (2009 No. 5472 P), wobei eine Berufung dagegen möglich ist. Die Musiksparten von EMI, Sony, Universal, Warner und WEA hatten dort auf Maßnahmen gegen Online-Urheberrechtsverletzungen allgemein geklagt. Die konkreten Maßnahmen hätte das Gericht festlegen sollen, bevorzugt wurde von den Klägern das Three-Strikes-Modell: Die Musikfirmen hätten den Internetverkehr überwacht und UPC auf Verstöße seiner Kunden hingewiesen. Der ISP hätte nach dem dritten Verstoß den jeweiligen Kunden von Netz trennen sollen. In evento hätte für alle Nutzer zumindest der Zugriff auf thepiratebay.org und damit verbundene Domains, IP-Adressen und URL gesperrt werden sollen, wobei die Musikkonzerne die Sperrlisten von Zeit zu Zeit selbst aktualisiert hätten.

Der irische Richter zeigte sich zwar mit der Haltung von UPC ausgesprochen unzufrieden und sah die Forderungen der Musikindustrie für gerechtfertigt an. Allerdings gebe es in Irland keine Rechtsgrundlage für Sperren oder Umleitungen, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Das irische Recht verlange die Löschung urheberrechtswidrig gehosteter Daten, so der Richter, der auch anmerkte, dass Irland noch nicht alle einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt habe. (jk)