Bundesrat verschärft Kritik an Brüsseler Breitband-Agenda

Die Länderkammer hält die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wege zum Aufbau europäischer Hochgeschwindigkeitsnetze für wenig zielführend. Die Kommission will bis zum Jahr 2020 in allen Haushalten 30-MBit/s-Internetzugänge sehen, mindestens 50 Prozent der Haushalte sollen dann Bandbreiten von mehr als 100 MBit/s nutzen können.

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Der Bundesrat hält die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wege zum Aufbau europäischer Hochgeschwindigkeitsnetze für zu verworren und wenig zielführend. Einige von Brüssel ins Spiel gebrachten Maßnahmen wie die Entwicklung geeigneter Finanzierungsinstrumente für den Breitbandsektor oder zur Senkung der Investitionskosten könnten zwar als geeignete und effiziente Mittel angesehen werden, um die Versorgungsziele der Digitalen Agenda zu befördern. Die Beiträge, die die Kommission selbst dazu leisten wolle, seien aber "nicht hinreichend konkret", heißt es in einer am heutigen Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Brüssel könne sich nicht auf eine "überwiegend planende Rolle" zurückziehen und ansonsten die Mitgliedsstaaten auffordern, "aktiv zu werden".

Die Kommission will bis 2020 allen Haushalten in Europa einen Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 MBit/s zugänglich machen, mindestens 50 Prozent der Haushalte sollen über Bandbreiten von mehr als 100 MBit/s verfügen können. Schon im Juli hatte der Bundesrat in diesem Zusammenhang "erhebliche Bedenken" vor allem gegen die Vorgaben für eine "garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten" vorgebracht. Nun werden die Länder konkreter in ihrer Kritik. So vermissen sie etwa grundsätzliche Aussagen zur "Rolle des Marktes und der Bedeutung privater Investitionen beim Breitbandausbau".

Staatliche Beihilfen müssten zwar bei der Verwirklichung der Ziele "Ultima Ratio" und auf ein Marktversagen beschränkt bleiben, schreibt der Bundesrat weiter. In Gebieten wie ländlichen Räumen, wo der Einsatz von Geldern aus dem Staatssäckel gerechtfertigt sein könnte, seien die geltenden beihilferechtlichen EU-Bestimmungen aber "häufig ein Hindernis". Dies betreffe einerseits den "erheblichen administrativen Aufwand" beim Abruf von Fördermitteln. Andererseits unterstütze das Beihilfeinstrumentarium nicht ausreichend die Möglichkeiten, Zugangsnetze der nächsten Generation ("Next Generation Access") in Regionen zu fördern, in denen marktwirtschaftliche Lösungen in absehbarer Zeit nicht entstünden. Erforderlich seien daher Vereinfachungen und gegebenenfalls ein spezielles Förderprogramm.

Die Länderkammer bestätigt zugleich die Einschätzung der Kommission, dass es vor allem Versorgungsunternehmen der Kommunen seien, die Hochgeschwindigkeitsnetze vorantreiben. Es sei daher "unabdingbar", deren Investitionen "weiter wettbewerbskonform" zu ermöglichen. Zweifelhaft sei hingegen, dass terrestrische Funkdienste und Satellitenlösungen "entscheidend dazu beitragen können, das Breitbandziel von 30 MBit/s zu erreichen". Mobile Breitbandtechnologien sollten daher bei der beihilferechtlichen Bewertung von Fördermaßnahmen "nur dann eine Rolle spielen, wenn sie nachweislich die erforderlichen Bandbreiten für jeden Endnutzer liefern".

Unabhängig von diesen Überlegungen lehnt der Bundesrat die von der Kommission genannte Option, die Innenverkabelung von Gebäuden zur Voraussetzung für eine Baugenehmigung zu machen, "nachdrücklich" ab. So sei nicht erkennbar, weshalb die Kosten für eine solche häusliche Vernetzung eine Verringerung der Kosten für neue Infrastrukturen bewirken sollten. Ferner stelle das Bauordnungsrecht der Länder regelmäßig keine Anforderungen an die technische "Ausstattung" von Wohnungen. Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" etwa zur zwingenden Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen oder Rundfunk seien in diesem als Sicherheitsrecht ausgestalteten Bereich "nicht vermittelbar". (pmz)