vzbv mahnt Anbieter von dubiosen Web-Aboangeboten ab

Der Bundesverband Verbraucherzentralen hält Lock-Gewinnspiele, die Websurfer zu einem zweijährigen Abonnement verleiten sollen, für widerrechtlich.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Bleich

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein respektive ihr gleichnamiges Unternehmen tauchten bereits mit dubiosen Web-Angeboten auf, mit denen sie in der rechtlichen Grauzone Kasse machen. Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchten sie, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ihre aktuelle Masche: Unter vielen beschreibenden Domain-Namen, beispielsweise basteln-heute.com oder tierheime-heute.com, offerieren sie ein Gewinnspiel. Der monatliche Hauptpreis sei eine XBox 360. "Teilnehmer" sollen lediglich ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben und die verlinkten "Teilnahmebedingungen" akzeptieren. Erst wer auf dem Popup-Fenster nach unten scrollt, erfährt in grauer Minischrift, dass er "eine Gratis-Testzeit" für kostenpflichtige "Web-Inhalte" bucht. Diese "verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inklusive Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus." Zwei Wochen später, just nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhielten viele verdutzte "Gewinnspielteilnehmer" nun eine Rechnung über 84 Euro von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR.

Mittlerweile warnen mehrere Verbraucherzentralen vor diesen ihrer Ansicht nach unseriösen Angeboten. Der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zufolge kommt bei dem Schmidtlein-Trick kein wirksamer Vertrag zustande. Sie rät Betroffenen, der Rechnung zu widersprechen, "weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus 'automatisch' ein Abovertrag geschlossen werden sollte."

Ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er hat deshalb in der vergangenen Woche den Schmidtleins 16 Abmahnungen und damit verbundene strafbewehrte Unterlassungserklärungen zukommen lassen. "Das dürfte noch nicht alles gewesen sein. Wir prüfen gerade Hinweise auf weitere Domain-Namen der Brüder Schmidtlein", erklärte die zuständige vzbv-Juristin Ines Nitsche. Sie moniert in den Abmahnungen, dass die Angebote irreführende Werbung enthalten, die grafische Gestaltung der Preisinformation den Regelungen der Preisangabenverordung widerspricht und die Verbraucher widerrechtlich nicht über alle technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, informiert werden.

Nach Angaben von Nitsche hat der vzbv auch de-Domains im Visier, die zu den Schmidtlein-Domains weiterleiten. Als Beispiel nannte sie suchmaschinen.de (leitet zu suchen-heute.com um). Wie andere derartige Domains ist suchmaschine.de beim DeNIC auf die in Österreich ansässige visions4tomorrow marketing GmbH registriert. Als administrativer Ansprechpartner fungiert der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der die Brüder Schmidtlein des Öfteren auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten hatte.

heise online bestellte in der vergangenen Woche zu Testzwecken einen Abozugang zu den "Tierheime-Tipps" auf tierheime-heute.com. Die daraufhin von den Schmidtleins gemailten Zugangsdaten gewährten allerdings keinen Zugriff auf Inhalte, schon der Anmeldeprozess für den "Member-Bereich" scheiterte stets. Eine Rechnung hat unser Testbesteller bislang nicht erhalten. (hob)