Bundestag streitet über Web-Sperrungen und Filter

Trotz weit gehender Einigkeit hat die rot-grüne Koalition einem Antrag der FDP, der sich klar gegen Sperrungsverfügungen gegen Internet-Provider aussprach, nicht zugestimmt.

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Im Prinzip waren sich bei einer Debatte im Plenum des Bundestags am heutigen Freitag alle einig, dass Sperrungsverfügungen gegen Internet-Provider kein probates Mittel im Kampf gegen Schmutz, Schund sowie andere illegale und jugendgefährdende Inhalte im Netz sein können. Redner der rot-grünen Regierungskoalition betonten unisono mit Vertretern der Opposition, dass vielmehr internationale Absprachen, die Stärkung der Medienkompetenz der Nutzer, Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft sowie von den Nutzern selbst auf ihren Rechnern in Betrieb genommene Filterprogramme gefragt seien.

Dennoch stimmten die Abgeordneten von Rot-Grün letztlich gegen den von der FDP eingebrachten Antrag "Schutz vor illegalen und jugendgefährdenden Internetinhalten -- Filtern statt Sperren" (PDF), obwohl er genau diese Forderungen aufstellte. "Es war eine rein parteipolitisch gefärbte Entscheidung", kommentierte Hans-Joachim Otto, medienpolischer Sprecher der FDP-Fraktion, die Abstimmung gegenüber heise online. Die Chance, ein wichtiges Signal an die Internetanbieter zur Klarstellung der Rechtslage zu senden, sei vorerst vertan.

Im Plenum hatte Otto staatliche Maßnahmen zur Abwehr von Inhalten, die für einen demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptabel seien, als "ultima ratio" bezeichnet. Im hierzulande geltenden System gestufter Verantwortlichkeiten müsste es vorrangiges Ziel sein, die Urheber selbst in Anspruch zu nehmen. Host-Provider, die nur Speicherplatz anbieten, dürften nur belangt werden, insofern die gesetzeswidrigen Inhalte ihnen bekannt werden. Reine Zugangsvermittler müssten außen vor bleiben. Die mit dem Antrag beabsichtigte Stärkung dieses Stufenprinzips hält Otto für erforderlich, weil der Fall des nordrhein-westfälischen Regierungspräsidenten Jürgen Büssow gezeigt habe, dass gegen "die Durchleiter" vorgegangen werde. Dies sei ordnungspolitisch verfehlt und "droht uns international ins Abseits zu katapultieren."

Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss hatte "viel Lob" für seinen Kollegen übrig. Er war sich mit der FDP einig, "dass technische DNS-Umleitungen", wie sie Büssow forderte, "ineffektiv sind". Sie würden nur zu "unverhältnismäßigen Belastungen der Unternehmen" führen. Eine derartige "rein symbolische Politik können wir uns nicht leisten", stellte Tauss klar. Als einen der Minuspunkte machte der Medienpolitiker allerdings die Tatsache aus, dass der Antrag die inzwischen erfolgte Neuordnung des Jugendmedienschutzes zu wenig berücksichtige. Demnach ist aufgrund des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für staatliche Maßnahmen der Länder zuständig. Auch die KJM sieht die umstrittenen Sperrungsverfügungen allerdings als äußerstes Mittel an. Zudem gibt es grundsätzliche Auseinandersetzungen um die Linie des noch jungen Gremiums.

Der CDU-Abgeordnete Heinrich-Wilhelm Ronsöhr empfand die rot-grüne Ablehnung als "sehr schwach begründet". Seiner Auffassung nach gibt es zu den in dem Antrag angeführten Verfahren "keine Alternative". Jeglicher Ruf nach der Staatsmacht zum Sperren von Websites sei "reine Augenwischerei". "Eine freiheitliche Gesellschaft, die ungeheure technische Möglichkeiten hat, erfordert auch die Verantwortung des Einzelnen und der Industrie", brach der Unionsvertreter eine Lanze für die Selbstkontrolle der Wirtschaft und die Schutzfunktion der Elternhäuser. Ob angesichts des knappen Scheitern des Antrags die Fraktionen in den Ausschüssen einen neuen Anlauf nehmen, zeichnet sich noch nicht ab. Gegenseitig versicherte man sich, das Thema Sperrungen und Jugendschutz "weiter diskutieren" zu wollen. (Stefan Krempl) / (anw)