Neue Rundfunkabgabe beschlossen

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Damit soll 2013 eine Haushaltsabgabe eingeführt werden.

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Die Ministerpräsidenten der Länder haben in Berlin nach letzten Korrekturen am Entwurf den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und damit eine Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Der Vertrag muss nun noch von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert werden.

Grundsätzlich soll es auch nach den letzten Anpassungen dabei bleiben, dass zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr der Besitz von Fernsehern oder Radios sowie weiterer Empfangsgeräte entscheidend sein soll. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder (bei Firmen) per "Betriebsstätte" vorgesehen.

Für die bisherige GEZ-Gebühr werden vorhandene Endgeräte berücksichtigt. Mit dem neuen Beitragsmodell werde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftssicher und gerechter, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer. Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Chef der Länder-Rundfunkkommission, sagte, bis 2015 bleiben die Beiträge stabil. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird in Zukunft weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen, sagte Böhmer. Ein Abgleich mit Adressenhändlern
werde es nicht geben. Beck erklärte, "die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende.

"Für die meisten Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber ändere sich nichts, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. Auch solle der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,98 Euro. Behinderte sollen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel zahlen.

Nach dem neuen Modell fielen 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen, sie zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Beitragsfreiheit des ersten Kfz an Betriebsstätten soll für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbstständigen, Kleinbetrieben und Filialen sorgen.

Da die künftigen finanzielle Erträge nur geschätzt werden können, soll der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Belastungen der Wirtschaft durch die Zahlungspflicht für Kfz. Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben hervorgehoben, dass das neue Finanzierungssystem nur akzeptiert wird, wenn es aufkommensneutral ist. Eventuelle Mehreinnahmen sollen daher dafür genutzt werden, die Belastung von Bürgern und Unternehmen zu reduzieren. Der Hightech-Verband Bitkom hatte kritisiert, es gebe keine ernsthafte Kalkulation für die Einnahmen. (anw)