Proteste gegen geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung

EU-Datenschutzbeauftrage warnen davor, dass eine Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung verletzt. Bürgerrechtler rufen Bundestagsabgeordnete zum Widerstand gegen den geplanten Rahmenbeschluss auf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 111 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten warnt davor, dass eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen würde. Jede Auswertung von Internet-Adressen könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten. Daher fordert die Gruppe den EU-Ministerrat auf, einen entsprechenden Entwurf abzulehnen. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates berät derzeit über den Rahmenbeschluss, wonach alle Anbieter von Telekommunikations- und Internet-Diensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Daten über die Nutzung dieser Dienste für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verpflichtet werden können.

Die Datenschützer bezweifeln, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme beschließen dürfen, die sie für angemessen halten. Die flächendeckende Speicherung gehe weit über das für die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche Maß hinaus. Sie würde zur vollständigen Registrierung ganz überwiegend rechtstreuer Bürger führen.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit, Stop1984 und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) wenden sich in einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten, denen der EU-Vorschlag zur Einführung einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten (PDF) vorliegt. Sie schreiben, wegen vielfältiger Umgehungsmöglichkeiten für ernsthafte Kriminelle seien Auswirkungen einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht auf die Kriminalitätsrate nicht zu erwarten. EU-Staaten, in denen eine solche Pflicht bereits existiere, hätten Derartiges nicht zu berichten. Es sei auch nicht zu erwarten, dass eine Vorratsspeicherung terroristische Anschläge verhindern könne.

Der geplante EU-Rahmenbeschluss könne ohne Zustimmung des Europaparlaments gefasst werden, schreiben die Bürgerrechtler weiter. Es dürfe nicht sein, "dass der auf demokratischem Weg in Deutschland gefundene Konsens, keine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten einzuführen, durch einen hinter verschlossenen Türen gefassten Exekutivbeschluss des EU-Rates umgangen wird". Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, die Einführung einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht auf EU-Ebene zu verhindern. Ein klares Votum des Bundestags sei wichtig, um die generelle Aufzeichnung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens unschuldiger Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. (anw)