EU-Parlament macht Weg frei für Europäische Bürgerinitiative

EU-Bürger können mit dem Beschluss von 2012 an schriftlich oder online Unterschriften sammeln, um eigene Gesetzgebungsverfahren in Brüssel anzustoßen. Erforderlich sind mindestens 1 Million Unterstützer.

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Das EU-Parlament hat am gestrigen Mittwoch mit großer Mehrheit die Regeln für die Europäische Bürgerinitiative beschlossen. EU-Bürger können mit dem Beschluss von 2012 an schriftlich oder online Unterschriften sammeln, um eigene Gesetzgebungsverfahren in Brüssel anzustoßen. Erforderlich sind mindestens eine Million Unterstützer aus zumindest einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten. In jedem EU-Land muss eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden, damit diese zu dem erforderlichen Viertel zählen. Dieses Minimum ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich: es reicht von 3750 Unterstützern in Malta bis zu 74.250 erforderlichen Unterschriften in Deutschland.

Kommen die nötigen Befürwortungen eines Antrags zusammen, muss die EU-Kommission den Entwurf eines neuen europäischen Rechtsrahmens in Form von Richtlinien oder Verordnungen in Erwägung ziehen. "Mit dem heutigen Tag öffnet sich die Europäische Union der teilnehmenden Demokratie", feierte der zuständige Parlamentsberichterstatter, Alain Lamassoure von der konservativen Europäischen Volkspartei, die Verabschiedung des Gesetzes. Die Bürger hätten nun "das gleiche Recht auf politische Initiative wie wir hier im Parlament und im Rat".

Hauptziel der Abgeordneten war es, die Bürgerinitiative so einfach und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Sie setzten daher noch zahlreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission durch. So muss diese die Zulässigkeitsprüfung einer Petition bereits zu Beginn einer Initiative vornehmen und nicht erst nach Sammlung der ersten 300.000 Unterschriften, was zunächst geplant war. Zudem wurde die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen müssen, von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt. Allen Initiativen, die eine Million Unterschriften aufweisen, sicherten die Bürgervertreter eine vollständige Weiterbehandlung einschließlich einer öffentlichen Anhörung zu.

Die Abgeordneten konnten auch erreichen, dass die Kommission die Organisatoren einer Initiative durch einen Leitfaden, durch die Einrichtung einer Kontaktstelle sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Online-Sammelsystems unterstützt. Die Brüsseler Behörde muss dazu nach Entwicklung entsprechender technischer Standards eine Open-Source-Software kostenfrei zur Verfügung stellen und unterhalten.

Sobald die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, soll ein "Bürgerausschuss" ein Bürgerbegehren bei der Kommission registrieren lassen. Das Gremium muss sich aus Personen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zusammensetzen. Die Kommission kann die Registrierung eines Bürgerbegehrens verweigern, wenn dieses eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet ist. Auch kann die Kommission ablehnen, wenn die Behörde den angeregten Rechtsakt nicht vorschlagen kann, weil er außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs stünde. Die Mitgliedstaaten prüfen dann die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen. Jedes EU-Land kann dabei selbst entscheiden, welche Bedingungen dafür nötig sind. In den meisten Fällen dürfte die Nummer eines Personalausweises verlangt werden. Alle Unterzeichner müssen Unionsbürger sein und das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht fürs EU-Parlament besitzen. (jk)