Mozilla gewinnt Klage gegen Abzockfallenbetreiber

Die Mozilla Foundation hat gegen die Betreiber von Abzockseiten ein Urteil errungen, das es untersagt, teure Abos mittels Firefox- oder Thunderbird-Downloads zu erschleichen.

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Von
  • Urs Mansmann

Einen Erfolg im Kampf gegen die Betreiber sogenannter Abofallen meldet die Mozilla Foundation. Vor dem Landgericht Hamburg setzte sie durch, dass der kostenlose Webbrowser Firefox und das E-Mail-Programm Thunderbird nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden dürfen (Az. 406 O 50/10, Auszüge als PDF).

Das Landgericht legte fest, dass die Abofallenbetreiber alle mit den Downloads zusammenhängenden Informationen offenlegen müssen, etwa die komplette Liste aller verwendeten URLs, die für diese Seiten geschaltete Werbung, die Zahl der Downloads sowie die Zahl der erfolgten und bezahlten Registrierungen. Anhand dieser Informationen lässt sich dann die Höhe des Schadenersatzes ermitteln, den die Mozilla Foundation geltend machen könnte.

Im Zuge der Ermittlungen erfuhr die Mozilla Foundation, dass die Abo-Abzocker in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen verschickt hatten. Damit macht die Stiftung eine kühne Rechnung auf: Bei einem Rechnungsbetrag von knapp 90 Euro und einer Bezahlquote von 80 Prozent – beides zugegebenermaßen großzügig geschätzt – entstünde den Abzockern aufs Jahr hochgerechnet ein Rohgewinn von knapp 600 Millionen Euro im Jahr. (uma)