Hessische Sozialministerin warnt vor Zunahme jugendgefährdender Online-Angebote

Immer häufiger entdecke jugendschutz.net jugendgefährdende Aussagen in Chaträumen, meinte die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU).

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Zahl jugendgefährdender Internetseiten ist nach Darstellung der hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) stark gestiegen. Die Einrichtung jugendschutz.net habe im vergangenen Jahr 3232 neue Webseiten mit fragwürdigen oder eindeutig jugendgefährdenden Inhalten entdeckt und damit 28 Prozent mehr als im Jahr zuvor, berichtete Lautenschläger laut dpa. Sie enthielten vor allem kinderpornografische und andere sexualisierte Darstellungen von Kindern, aber auch rechtsextremes Gedankengut.

Immer häufiger entdecke jugendschutz.net jugendgefährdende Aussagen in Chaträumen. "Kinder und Jugendliche werden gerade in Chats massenhaft Belästigungen und sexuellen Übergriffen ausgesetzt", warnte die Ministerin. Von den 3232 kritisierten Seiten stammten 2104 aus Deutschland. 1744 der Seiten wiesen Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen auf, die anderen waren zumindest fragwürdig, konkretisierte Lautenschläger frühere Angaben ihres baden-württembergischen Ressortkollegen Andreas Renner (CDU). In Hessen wurden 168 derartige Webseiten entdeckt, darunter 78 mit unzulässigen Inhalten.

Jugendschutz.net wurde 1997 als gemeinsame Einrichtung von den Jugendministern der Länder gegründet und ist an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden, die auf Grund des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrags gegründet wurde und nicht unumstritten ist. Jugendschutz.net übernimmt für die KJM praktisch das Surfen und sucht nach jugendschutzrelevanten Angeboten; die Einrichtung soll nicht nur Internetangebote überprüfen, sondern in Verhandlungen mit den Anbietern eine schnelle Änderung oder Aufgabe der Seiten erreichen. Angesichts der Vielfalt und Schnelligkeit des Internets sei eine komplette Kontrolle allerdings nicht möglich, erklärte die Ministerin.

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (etwa das JugendschutzgesetzJuSCHG, und für die KJM der Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. (jk)