Die Woche: Apple vs. Open Source

Mit dem freien Media-Player VLC hat Apple wieder ein Open-Source-Programm aus dem App Store verbannt. Denn GPL-Programme dürfen nicht über den App Store vertrieben, sondern eigentlich nicht mal auf iPhone und iPad portiert werden.

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Als die Französische Software-Schmiede Applidium Ende Oktober 2010 eine iOS-Portierung des freien Media-Players VLC in Apples App Store veröffentlichte, unkte die Open-Source-Entwicklergemeinde gleich, dass der App wohl keine lange Lebensdauer beschieden sein würde. Zu Recht, noch in der ersten Januarwoche entfernte Apple das kostenlose Programm wieder aus dem App Store. [Update] Dem war eine Beschwerde des VLC-Entwicklers Rémi Denis-Courmont an Apple vorausgegangen, dass der Vertrieb der VLC-App über den App Store die GPL verletze. [/Update]

Damit setzte Apple nach Gnu Go bereits das zweite prominente Open-Source-Programm wieder vor die Tür – denn Open-Source-Software darf grundsätzlich nicht auf das iPhone oder iPad portiert werden.

Der Grund dafür ist, dass die GNU Public License (GPL) und Apples App-Store-Nutzungsbedingungen nicht miteinander vereinbar sind. Würde man nur eine der Lizenzen geringfügig abändern, dürften Open-Source-Programme auch über den App Store vertrieben werden – daran haben aber offenkundig weder die Free Software Foundation noch Apple ein Interesse. Daher löscht Apple bislang einfach alle Apps mit GPL-Hintergrund.

Konkret geht es um die Weitergabe von Programmen, die in der GPL genau im Gegensatz zu Apples Nutzungsbedingungen des App Stores stehen. So heißt es in Absatz 6 der GPLv2 (entsprechend Absatz 10 der GPLv3):

  • Each time you redistribute the Program (...), the recipient automatically receives a license (...) to copy, distribute or modify the Program (...). You may not impose any further restrictions (...).

Apple hingegen verbietet ausdrücklich die Weitergabe der Apps:

  • You may not copy (...), modify, or create derivative works of the (...) Application (...).

Durch die Verteilung eines GPL-Programm über den App Store würde Apple, allein durch das Verbot der Weitergabe, mit jedem Download die GPL verletzen.

Streng genommen hätte Appendium den VLC-Player erst gar nicht auf iOS portieren dürfen, denn schon damit verstieß Appendium entweder gegen Apples iPhone Developer Program License oder gegen die GPL. Denn während die GPLv2 in Absatz 3 ausdrücklich die Veröffentlichung der Quellen des Open-Source-Programms fordert, verbietet Apple in Absatz 7.3 effektiv die Weitergabe der Quellen:

  • You agree not to distribute Your Application to third parties via other distribution methods or to enable or permit others to do so

Würde man die Quellen der App wie von der GPL gefordert veröffentlichen, könnte sie ja jeder, der Zugang zum Apple-SDK hat, selbst übersetzen, nutzen und weiterverbreiten – und so den von Apple geforderten exklusiven Vertrieb umgehen.

Die Möglichkeit, eine unter GPL entwickelte Software im App Store legal anzubieten, haben eigentlich nur die Entwickler eines Projekts: Sind sich alle einig, die jemals etwas zur Software beigetragen haben, so können sie das Programm parallel lizenzieren, etwa neben der GPL unter der BSD-Lizenz. Das versuchen derzeit die Autoren des Open-Source-Spiels Wesnoth. Bei neuen Projekten sollte man die Möglichkeit, das Projekt später zusätzlich unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen, am besten gleich zu anfangs berücksichtigen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die FSF oder Apple in absehbarer Zeit ihre Lizenz entsprechend ändern, ist verschwindend gering – genau wie die Chance, sich nachträglich mit einer großen Entwicklerzahl auf eine neue Lizenz zu einigen. (mid) (mid)