Justizministerin verteidigt Plan zur Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will ihre Initiative für "Quick Freeze Plus" nicht als "Vorratsdatenspeicherung light" verstanden wissen. Vor allem Polizeikreisen geht der Ansatz aber nicht weit genug.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre Initiative für ein "Quick Freeze Plus" gegen Einwände von Bürgerrechtlern und Medienverbänden verteidigt. Nach dem Vorschlag soll es eine siebentägige Speicherung von IP-Adressen von Internet-Nutzern bei den Providern geben. Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei "hinreichendem Anlass" auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können. "Wir machen hier keine Vorratsdatenspeicherung light", betonte die FDP-Politikerin. Aufbewahrt werden sollten allein Nutzerspuren, die bei den Unternehmen schon vorhanden seien. Generell ziele ihr Ansatz auf eine "anlassbezogene Sicherung" von Verbindungs- und Standortdaten, wenn diese für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung eines Aufenthaltorts eines Beschuldigten erforderlich seien. Dazu komme die eng befristete Speicherung von IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, forderte den Koalitionspartner auf, sich zu bewegen. Man müsse miteinander reden und zu Ergebnissen zu kommen. Die konkrete Ausgestaltung der Eckpunkte der Justizministerin müssten sich "an dem Grundsatz orientieren, dass Telekommunikationsverbindungsdaten, die eine umfassende Profilbildung ermöglichen, nicht anlasslos gespeichert werden dürfen". CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich bedauerte jedoch, dass die Vorschläge Leutheusser-Schnarrenbergers "noch nicht das sind, was notwendig ist".

Vor allem aus Polizeikreisen hagelt es derweil weiter Kritik. "Was die Ministerin vorgelegt hat, ist die absolute Minimallösung", beklagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Er forderte in der "Augsburger Allgemeinen" eine weitergehende Neuregelung. In vielen Bereichen sei eine effektive Verbrechensbekämpfung kaum mehr möglich, seit das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt habe. Im Bereich Kinderpornographie etwa sei die Täterermittlung "massiv eingebrochen". Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, tat die Vorschläge der Liberalen als "Augenwischerei" ab. Es sei "ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll".

In eine ähnliche Kerbe schlug André Schulz, Vizevorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BdK). Das von der FDP und den Grünen so geliebte "Quick Freeze"-Verfahren sei für die Praxis ungeeignet. Ein Großteil von Straftaten werde mit erheblicher Verzögerung angezeigt oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Doch wo nichts gespeichert wurde, könne nachträglich auch nichts eingefroren werden. Die politischen Entscheidungsträger sollten sich daher "endlich schnellstmöglich mit der digitalen Wirklichkeit unserer vernetzten Multimediagesellschaft sowie deren vielfältigen Gefahrenherden und Risiken vertraut machen".

Der Ansatz eines schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetdaten laufe weitgehend ins Leere, erläuterte auch der Chef des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Strukturen organisierter Kriminalität könnten oft nur über eine Auswertung länger zurückliegender Verkehrsdaten aufgeklärt werden. Eine siebentägige Mindestspeicherfrist, die zudem nur für IP-Adressen gelten solle, löse das Problem nicht. Eine mehrmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten sei unverzichtbar. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält die Vorratsdatenspeicherung dagegen nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet.

Unterstützung erhielt die Justizministerin aus Brüssel. Das Eckpunktepapier sei "ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding der "Welt". Sie sprach von einem "vielversprechenden Lösungsansatz, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen". Die EU-Kommission überprüft momentan die umstrittenen Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Evaluierungsbericht sollte ursprünglich im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Mittlerweile hat die Kommission die Publikation ihrer Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie auf unbestimmte Zeit verschoben. (jk)