Gericht: Einsatz eines Screenshot-Trojaners war rechtswidrig

Das Landgericht Landshut hat in einem Beschluss entschieden, dass das bayerische LKA monatelang den PC eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage ausgeforscht hat.

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Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat über Monate hinweg mit einem Spionage-Trojaner den PC eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage ausgeforscht. Das hat das Landgericht Landshut, berichtet das Weblog ijure.org, in einem rechtskräftigen Beschluss (PDF-Datei) vom 20. Januar entschieden. Die Software des LKA hatte demnach alle 30 Sekunden einen Screenshot des Browserinhalts auf dem PC des Überwachten angefertigt und diese heimlich über das Internet den Ermittlern zugeschickt.

Das Amtsgericht Landshut hatte zwar im April 2009 die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs auf Ton- und Schriftträger" einschließlich "Telekommunikationsverkehr über HTTPS" für drei Monate angeordnet, darin enthalten war aber nicht das Anfertigen von Bildschirmfotos. Gegen die parallel dazu durchgeführte Überwachung der VoIP-Gespräche hatte das Langericht nichts einzuwenden. (anw)