TV-Redaktion brandmarkt Suchdienstbetreiber für mangelnden Jugendschutz

Die Redaktion des SAT.1-TV-Magazins Planetopia hat mit der Bildsuchfunktion deutscher Suchmaschinen tierpornografisches Material gefunden und will die Suchdienstbetreiber dafür verantwortlich machen.

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Eigenen Angaben zufolge hat die Redaktion des populärwissenschaftlichen SAT.1-Fernsehmagazins Planetopia Jugendschutzbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass sich über die Bildsuchfunktion von Suchmaschinen unter anderem Tierpornos finden ließen.

Im Rahmen eines "Tests" der für den morgigen Sonntagabend, 22:55 Uhr, zur Ausstrahlung bestimmten Sendung haben die Fernsehschaffenden bei mehreren Internet-Suchdiensten Anfragen für Bildersuchen eingegeben. Als Suchwörter wurden dabei unter anderem Begriffe wie "Teenie, Muschi oder Sister" eingegeben, die nach Ansicht der Planetopia-Leute als "unverfänglich" gelten sollen. Als Ergebnis haben die automatischen Suchdienste Deftiges geliefert; nach Darstellung des Senders fand sich unter den Hardcore-Bildern, die Bestandteil des Suchergebnisses waren, auch Material, bei dem "Rechtsexperten" Straftatbestände berührt sähen.

In einer vorab veröffentlichten Pressemitteilung spricht die Planetopia-Redaktion ganz konkret von Tierpornographie, genauer gesagt von Bildern, die sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier zeigen. Die Verbreitung solcher Darstellungen wird nach § 184 a StGB mit Geldstrafe sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Planetopia hat die Betreiber von Google, Yahoo, Fireball, web.de und Altavista auf die Funde hingewiesen und zusätzlich die länderübergreifende Stelle der Jugendministerien, Jugendschutz.net, eingeschaltet.

Die an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebundene Institution hat sich wiederum an die Jugendschutzbeauftragten der Dienstbetreiber gewandt und darum gebeten, die betreffenden Links aus den Suchindizes zu löschen. Die Unternehmen haben darauf hingewiesen, sie hätten keine technische Möglichkeit, Fotos mit speziellen Inhalten herauszufiltern. Lediglich Ergebnislisten für einzelne Suchwörter könne man von Hand sperren beziehungsweise mit einer Zugangsbeschränkung "nur für Erwachsene" belegen, was in der Vergangenheit auch in verschiedenen Fällen geschehen ist – nicht nur bei deutschen Suchmaschinen. Je nach Suchdienst bedeutet eine solche Klassifizierung aber keinesfalls eine wirksame Zugangssperre.

Wen das Ergebnis des so genannten Tests wundert, der dürfte mit der Arbeitsweise der Webspider kaum vertraut sein -- selbst bei guter Pflege einer Suchmaschine wird sich nur schwer vermeiden lassen, dass diese auch einschlägige Angebote erfasst und sie bei geschickter Wahl der Suchwörter auch ausgibt. Für sexuelle Perversionen verschiedenster Art haben sich oft euphemistisch gewählte Tarnbegriffe in verschiedenen Sprachen eingebürgert.

Juristisch umstritten ist der Ansatz, Suchmaschinenbetreiber für den Inhalt gelieferter Ergebnisse verantwortlich machen zu wollen. Nach dem Teledienstegesetz müssen zwar Zugangsanbieter den Zugriff auf fremde Inhalte sperren, von deren Rechtswidrigkeit sie wissen – ob sich jedoch die Arbeit automatischer Suchmaschinen, die das ständig in Veränderung befindliche Internet laufend durchkämmen und auf Anfrage aus dem kaum überschaubaren Pool einen indexgestützten Link ausspucken, damit vergleichen lässt, ist keineswegs klar. Schwieriger wird es, wenn ein Bildersuchdienst "gespidertes" Bildmaterial direkt auf eigenen Servern speichert und dann bei einer Abfrage streng genommmen selbst zum Anbieter rechtswidriger Inhalte wird. Bislang liegen allerdings noch keine Gerichtsurteile zu solchen Fällen vor, in denen sich dann auch der Suchdienstbetreiber möglicherweise strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.

Die deutsche Ausgabe von Microsofts msn-Suchmaschine hat kürzlich dadurch von sich reden gemacht, dass sie keine Ergebnisse im Sex-Bereich und anderen anrüchigen Web-Gefilden liefert – im Unterschied zu ihrem US-amerikanischen Gegenstück. Nicht wegen Kinder- oder Jugendschutzaspekten, sondern aufgrund einer Urheberrechtsklage des US-Erotikmagazins Perfect 10 hat die Bildersuchfunktion von Google erst vor kurzem Juristen beschäftigt. (psz)