Online-Datenerhebung bei Kindern ohne Einverständnis der Eltern unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut Verbraucherzentrale Bundesverband entschieden, dass der Online-Kinderclub eines Autoherstellers keine persönlichen Auskünfte von Kindern ohne Einwilligung der Eltern einholen darf.

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Ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Online-Kinderclub darf für eine Mitgliedschaft keine persönlichen Daten erheben, ohne dafür das Einverständnis der Eltern einzuholen. Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat nach eigenen Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwirkt. In das Club-Anmeldeformular mussten die Kinder Fragen nach Namen, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Hobbies, nach dem Namen ihrer Eltern und ihrem Lieblingsauto beantworten, schreibt der VZBV. Sie sollten auch angeben, in welchem Freizeitpark sie sich in letzter Zeit aufgehalten hätten. Die Anmeldung habe ohne Einwilligung der Eltern erfolgen können.

Die umfangreiche Datenabfrage verstieß nach Ansicht des VZBV gegen Datenschutzrecht und den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehenen Schutz von Kindern. Nachdem das Landgericht Frankfurt die Klage des VZBV teilweise abgewiesen hatte, habe das Oberlandesgericht der Klage jetzt in vollem Umfang stattgegeben. Durch die Datenerhebung zu Werbezwecken ohne Mitwirkung der Eltern werde die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder unzulässig ausgenutzt, so das Gericht.

Der Kinder-Club Autokids.de richte sich bewusst an "junge Konsumenten" -- hier im Ater von drei bis zwölf Jahren --, schließlich zeigten Untersuchungen von Marktforschungsinstituten, dass die Wünsche und Vorlieben der Kinder in vielen Familien eine wichtige Rolle beim Autokauf spielen, teilt der VZBV mit. Zugleich ziele der Kinder-Club darauf ab, bei den Kindern wertvolle Kundendaten abzufragen. (anw)