Zypries will Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen senken

Laut dem neuen Entwurf zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte soll die erste Anwaltsforderung nur 50 Euro betragen dürfen; Auskunftsansprüche gegen Provider sollen auf gewerbliche Verstöße beschränkt werden.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will gegen "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Die geplante gesetzliche Beschränkung der Gebühren für die Advokaten plant die SPD-Politikerin im Rahmen ihres gleichzeitig überarbeiteten Referentenentwurfs zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen", erläuterte Zypries ihr Vorhaben am heutigen Freitag in Berlin. Dies habe aber nichts mit dem Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Anwalt zu tun, wo letzterer natürlich weiterhin höhere Gebühren verlangen könne. Die vorgestellte Klausel bezieht sich zudem ausschließlich auf "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs".

Als Beispiel brachte die Ministerin die Benutzung eines Stadtplanausschnittes auf einer privaten Homepage oder das Angebot eines einzelnen Musikstückes zum Download in einer Online-Tauschbörse. Hier sei die Ansetzung von Gegenstandswerten von 250.000 Euro und sich daraus ergebende anwaltliche Abmahnkosten in Höhe von 2500 Euro "ein bisschen viel". Auch bei der Nutzung von geschützten Fotos oder beim Verkauf geschützter Werke auf eBay "wird sehr weit übers Ziel hinausgeschossen", hat Zypries aus "ganz vielen Eingaben" von Bürgern erfahren. Es gehe nun nicht darum, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, versicherte die Ministerin. Jeder einzelne Rechtsbruch könne im Prinzip weiter bei der Staatsanwaltschaft landen. "Wir wollen nur nicht, dass exorbitante Anwaltskosten verlangt werden können." Kanzleien, die sich die Abmahnung von Nutzern etwa mit Hilfe der Anzeigenmaschinerie der Schweizer Firma Logistep gleichsam als Geschäftsmodell auserwählt haben, dürften damit künftig kaum noch auf einen grünen Zweig kommen.

Präzisiert hat das Justizministerium ferner die heftig umkämpfte Regelung in dem Gesetzesentwurf, mit der ein Auskunftsanspruch auch gegen Provider geschaffen werden soll. Zunächst war vorgesehen, dass beispielsweise Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Zugangsanbieter eine Auskunftsbefugnis erhalten sollten; dabei sollten die Rechteverwerter im Rahmen von Klagen vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadensersatz über den Namen eines Nutzers hinter IP-Adresse, die bei einer Rechtsverletzung erfasst wurde, Auskunft erhalten können. Nun muss der Rechtehalter den Korrekturen zufolge zusätzlich klar machen, dass sein Urheberrecht "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden ist. Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Es bleibt zudem trotz anderer Forderungen aus Reihen der Medienindustrie bei der Erfordernis eines Richterbeschlusses.

Nach dem Entwurf sind die Informationsbefugnisse gegen Dritte auch "schon im Vorfeld" vorgesehen, wenn eine Rechtsverletzung "offensichtlich ist". Da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber in gewissen Fällen in Erfahrung bringen können, wer hinter einer IP-Adresse stecke. Unter engen Voraussetzungen soll daher künftig auch der Zugriff auf die so genannten Verkehrsdaten möglich sein, die Informationen über Umstände der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Kennung zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer einer Verbindung zwischen zwei Anschlüssen. Gemäß dem Referentenentwurf für die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sollen die Rechtehalter mit ihrem zivilrechtlichen Ansprüchen aber nicht auf die verdachtsunabhängig sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verkehrsdaten zugreifen dürfen.

Bei Schadensersatzansprüchen soll es laut Zypries bei den Bestimmungen aus dem ursprünglichen Entwurf bleiben. Grundsätzlich können sie sich so künftig auf die Höhe der mit dem Verkauf von Fälschungen gemachten Einnahmen oder auf den potenziell mit dem Vertrieb von Lizenzen zu erwirtschaftenden Gewinn beziehen. Einem "kompensatorischen Anspruch" wie in den USA, wo Summen deutlich jenseits des wirklichen Schadens verlangt werden können, erteilte die Ministerin erneut eine Absage. In Einzelfällen könne es aber zur Veranschlagung einer doppelten Lizenzgebühr kommen, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Generell werden mit der Novelle, die Anfang 2007 im Kabinett beschlossen und später voraussichtlich gemeinsam mit dem "2. Korb" der Urheberrechtsreform vom Bundestag beraten werden soll, zahlreiche Gesetze rund um das geistige Eigentum wie etwa zum Patent-, Urheberrechts-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Halbleiterschutz weitgehend wortgleich geändert. "Wir wollen die Produktpiraterie weiter bekämpfen", erklärte Zypries das Hauptanliegen. Momentan würden fünf bis neun Prozent des Welthandels auf gefälschte Produkte entfallen. Allein die Zahl der an den EU-Außengrenzen abgefangenen Artikelimitate habe sich seit 1998 verzehntfacht. Auskunftsansprüche sollten daher vor allem die Hintermänner solcher Vergehen transparenter machen. Darüber hinaus passt der Entwurf das deutsche Recht an die neue Grenzbeschlagnahme-Verordnung der EU an. Sie sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Die Implementierung der Regeln ist überfällig, da die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie schon im April fällig gewesen wäre.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)