DIHK-Experten gegen neues Leistungsschutzrecht und Internetsperren

Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.

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Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier (PDF-Datei) des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Darin sprechen sich die maßgeblichen Fachausschüsse der Dachorganisation gegen ein Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger im Internet aus. Auch argumentieren sie gegen Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Gefragt seien eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung; Geschäftsmodelle, die eine "legale Nutzung von Inhalten auf möglichst einfache Art und Weise erlauben" und den Kreativen eine Honorierung ihrer Tätigkeiten gewährleisteten. Das Papier muss noch von der DIHK-Spitze abgesegnet werden.

Neue Leistungsschutzrechte dürften nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft beitragen. Es müssten die Interessen zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft ausgeglichen werden, heißt es in dem Papier. Darin wenden sich die Fachausschüsse gegen die Überlegungen der Verleger für ein Lizenzmodell zur gewerblichen Nutzung von Presseerzeugnissen im Netz. Inhalteanbieter wie Autoren, Musiker, Künstler und die Wirtschaft selbst hätten zwar ein Recht darauf, "dass ihr geistiges Eigentum auch im Internet respektiert und mit geeigneten Maßnahmen durchgesetzt und geschützt wird"; daher unterstützten die DIHK-Abteilungen etwa die im umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorgeschlagenen zivilrechtlichen Ansprüche darauf, Rechte an immateriellen Gütern durchzusetzen. Diese müssten aber auch von möglichst vielen akzeptiert werden. Die DIHK-Fachgremien lehnen eine "Two-" oder "Three-Strikes"-Regelung ab, bei der nach mehrmaligen Verwarnungen nach Copyright-Verstößen der Internetzugang eines Nutzers gesperrt werden könnte. Das Internet sei für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" zu bedeutend. Illegale Online-Inhalte sollten möglichst gelöscht werden, bevor eine Blockade durch den Provider infrage komme.

Die DIHK-Gremien lehnen jede Zensur im Internet ab und setzen sich ein für einen "freien Zugang privater und geschäftlicher Nutzer zur technischen Infrastruktur, zu Diensten und Inhalten", der "weder durch eine staatliche noch durch eine private Instanz beeinträchtigt" wird. Der Nutzer solle selbst über die Qualität und Geschwindigkeit der Datenübertragung entscheiden können. Die Netzbetreiber seien dazu verpflichtet, "Inhalte, Dienste und Anwendungen gleichberechtigt zu behandeln". Je mehr dieser Grundsatz der Netzneutralität eingehalten werde, desto mehr könne sich der Regulierer darauf beschränken, die Geschehnisse lediglich zu beobachten. Weiter meinen die DIHK-Gremien, dass die Verbraucherrechte angemessen geregelt und Identitäten und Daten im Netz besser geschützt werden.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der sich bereits im Herbst gemeinsam mit zahlreichen anderen Wirtschaftsverbänden gegen ein neues Leistungsschutzrecht positionierte, hat unterdessen mit seiner Kritik nachgelegt. Das von den Verlegern gewünschte Gebührenmodell würde das Markt- und Leistungsprinzip im Internet aus den Angeln heben, schreibt der BDI in seinem aktuellen Newsletter. Nicht die konkret nachgefragte Leistung, sondern die Onlinepräsenz von offen zugänglichen Inhalten würde zum neuen Abrechnungsmaßstab. Unternehmen müssten zahlen oder ihren Mitarbeitern untersagen, die eigentlich frei zugänglichen Webseiten zu nutzen; dieses Verbot müsse zudem mit Filtern durchgesetzt werden. Der BDI lässt derzeit die ökonomischen Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts prüfen. (anw)