CDU/CSU-Minister skizzieren Zugeständnis bei Vorratsdatenspeicherung

Die Innenminister der unionsregierten Länder wollen bei der von ihnen geforderten Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren "besonders sensible Bereiche" wie etwa die Telefonseelsorge außen vorhalten.

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CDU/CSU-Innenpolitiker haben durchblicken lassen, dass sie im Interesse einer raschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Gegnern entgegenkommen wollen. So boten die Innenminister der unionsregierten Länder auf ihrer gemeinsamen Tagung mit dem neuen Chef des Innenressorts im Bund, Hans-Peter Friedrich (CSU), Ende vergangener Woche an, bei einer Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren "besonders sensible Bereiche" wie etwa die Telefonseelsorge außen vorzuhalten. Damit wollen sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten. Dieses hatte die ursprünglichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr gekippt.

"Unsere Geduld ist mittlerweile wirklich am Ende", machte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann im Anschluss an die Runde klar. Die Vorratsdatenspeicherung sei "dringend notwendig". Zugleich bezeichnete er den Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eine "Quick-Freeze"-Regelung zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten sowie eine siebentägige Aufbewahrung von IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte einzuführen, als "völlig unzureichend".

Sonderregeln können sich die Unionsminister für Auskünfte über die Identität von Surfern aber durchaus vorstellen. So halten sie in ihren Eckpunkten fest, dass ein Zugriff auf Online-Verbindungsdaten auch ohne Richtervorbehalt zulässig sein solle, wenn die personenbeziehbaren Informationen "ausschließlich dazu verwendet werden, den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse" zu ermitteln. Zur Strafverfolgung dürfe ein Zugang zu den begehrten "Verkehrsdaten" dagegen nur bei "schwerwiegenden Delikten" wie der Verbreitung oder dem Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornographie, Mord und Totschlag, Schleuserkriminalität oder Geldwäsche mit Richtergenehmigung erfolgen. Für die Gefahrenabwehr und nachrichtendienstliche Aufgaben solle auf die Informationen zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zugegriffen werden können.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) betonte, dass das Bundesverfassungsgericht "aus gutem Grund" die Vorratsdatenspeicherung an sich nicht verboten habe. Mit seinen Kollegen sei er der Auffassung, dass wegen der immer noch fehlenden gesetzlichen Regelung eine "gefährliche Sicherheitslücke entstanden ist, die dringend geschlossen werden muss". Bundesinnenminister Friedrich, der sich bei seinem Amtsantritt für eine baldige Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzte, kündigte an, im Lauf dieser Woche mit seiner Kollegin im Justizressort über die Angelegenheit sprechen zu wollen. Sein Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) hatte im Dezember eine Kompromisslinie skizziert, die Leutheusser-Schnarrenberger aber zu vage erschien. (anw)