Googles Think Tank stößt Debatte um neues Urheberrecht an

Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die "naturrechtliche Eigentumslogik" des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.

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Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen der Collaboratory-Denkfabrik von Google einen Vorschlag für ein "Regelungssystem für informationelle Güter" präsentiert, mit dem die exklusiven Verwertungsrechte aus dem bisherigen Urheberrecht deutlich eingeschränkt werden sollen. Hauptziel der Reform müsse es sein, kreative Leistungen zu fördern und damit auch den kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, führte der Leiter des Referats Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) am Mittwoch bei einem Workshop in Berlin aus. Daher müssten in dem neuen System die Interessen der Allgemeinheit im Vordergrund stehen, wobei aber auch Anliegen Einzelner zu berücksichtigen seien.

Auf einem Workshop der Collaboratory-Denkfabrik Googles werden Vorschläge für ein neues Urheberrecht präsentiert

(Bild: Stefan Krempl / heise online)

Kreutzer steht einem Expertenteam der einschlägigen Arbeitsgruppe des Think Tank vor, das ein Positionspapier zur umfassenden Neugestaltung des Urheberrechts erstellen soll. Laut dem von ihm vorgestellten Entwurf soll die "naturrechtliche Eigentumslogik" des bisherigen Systems ad acta gelegt werden. Parallel müssten Ausschließlichkeitsrechte für Verwerter "gut begründet werden", erläuterte der Jurist. Es sei zwar prinzipiell weiter erforderlich, kreative Leistungen zu schützen. Die bisherige urheberrechtliche Grundidee, dass dafür Schöpfern Monopolrechte als "Anreize" gewährt werden müssten, gehöre aber auf den Prüfstand.

Im Einklang mit Kreutzers eigenen Überlegungen für ein neues Urheberrecht bemängelt der Entwurf, dass Nutzungsfreiheiten für die Allgemeinheit derzeit nur ausnahmsweise durch sogenannte "Schrankenrechte" gewährt würden. Dem seien breitere "Generalklauseln" in Form von Bereichsausnahmen für bestimmte Nutzungsformen wie die Archivierung vorzuziehen. Modell stehen könne das "Fair Use"-Prinzip im US-amerikanischen Copyright.

Als weiteres wesentliches Instrument eines faireren Interessensausgleichs zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern betrachtet das vorläufige Papier die Schutzdauer. Bisher gilt hier in Europa pauschal eine Frist bis 70 Jahre nach Tod des Kreativen. Mit der Novellierung soll nun stärker unterschieden werden zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das gegebenenfalls noch zu verlängern sei und Nutzungen in der Regel nicht verhindere, sowie Verwertungsrechten. Bei letzteren sei ein Ausschließlichkeitsanspruch nur noch solange zu gewähren, berichtete Kreutzer, bis die für das jeweilige Informationsgut üblicherweise investierten Entstehungs- und Produktionskosten eingespielt seien. Danach solle die Verwertung für den Wettbewerb geöffnet werden, wobei den Urhebern und gegebenenfalls den Erstvermarktern aber wirtschaftliche Beteiligungsansprüche am Gewinn Dritter zu gewähren seien.

Drei Szenarien für "Regelungssysteme für informationelle Güter" - der Versuch einer Visualisierung

(Bild: Stefan Krempl / heise online)

Die Arbeitsgruppe entwickelte parallel drei Szenarien, wie 2035 kreative Güter produziert und konsumiert werden könnten. Vorgabe sei es gewesen, nicht eines der Modelle über ein anderes zu stellen, sondern nur positive Aspekte aufzuzählen, hieß es erläuternd aus der Collaboratory-Spitze. Das erste Szenario hat den Titel "Kultursteuer" und baut auf dem Modell der Kulturflatrate zur vollständigen Freigabe privater Kopien aus Tauschbörsen im Gegenzug zur Zahlung einer monatlichen Pauschalgebühr auf. "Kultur ist ein öffentliches Gut. Produzenten erhalten Honorare aus einem global finanzierten Steuertopf", wird das Szenario eingangs beschrieben. Nur ein öffentlich organisiertes Ausschüttungssystem sichere kulturelle Vielfalt und erlaube eine faire Honorierung der Künstler durch abgefederte Marktmechanismen, geht es weiter. Großer Vorteil eines solchen Verfahrens sei es, dass durch die Verfügbarkeit nahezu aller kreativen Werke für jedermann "gigantische Kreativitätsressourcen" entstünden.

Das Gegenszenario liegt in einer "Pay-per-Use-Ökonomie". Darin zahlt jeder nur das, was er nutzt. Das sei fair für Nutzer und Produzenten. Das Ganze beruhe auf einem einfachen und reibungslos funktionierenden Abrechnungssystem für Micropayments. Nutzer und Produzenten müssten sich dafür bei einer Registratur anmelden. Sie wüssten dann immer, wie viel die Nutzung koste beziehungsweise einbringt. Werbemodelle könnten die Preise für eine Inanspruchnahme eines Werks reduzieren.

In Richtung einer kreativen Service-Industrie zielt der dritte Ausblick, der in weiten Zügen dem Open-Source-Modell gleicht. Nicht die Inhalte selbst bringen demnach Geld. Sie zu schützen, schade der Volkswirtschaft mehr, als es Einzelnen nütze. Kluge Kreative bauten daher mit freiem Wissen Reputation auf und verwandelten diese in Folge "mit Auftritten, Beratung und sonstigen Dienstleistungen" in bare Münze.

Die Zukunftsmodelle und der Entwurf für ein Positionspapier, dessen Abschlussversion die Google-Vordenker in Kürze veröffentlichen wollen, löste bei Urheberrechtskoryphäen und Politikern unterschiedliche Reaktionen aus. Thomas Dreier, Leiter des Karlsruher /Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften, sprach von einer allgemeinen Einigkeit, dass das Urheberrecht prinzipiell weiter bestehen, Quellen für ein "zunehmendes Unbehagen" mit dem jetzigen System aber abgestellt werden müssten. Schön wäre es, das Urheberrecht zu teilen in Ausführungen für den individuellen Schöpfer und Verwerter, pflichtete der Rechtsprofessor einer Überlegung der Denkfabrik mehr oder weniger zu. Eine solche Trennung sei aber zu flankieren durch ein starkes Urhebervertragsrecht zur Wahrung der Bedürfnisse kleiner Künstler und freier Journalisten. Über eine Verkürzung von Schutzfristen könne man ebenfalls nachdenken. Zur Lösung der Filesharing-Problematik böte sich ferner eine Kulturflatrate an, auch wenn es noch große Bedenken gegen deren potenzielle "sozialisierende Wirkung" gebe.

Der Ansatz Dreiers zur Behebung weiterer Knackpunkte im Urhebererrecht wie etwa dem Umgang mit nutzergenerierten, geschützte Werke einbeziehenden Inhalten dürfte Google dagegen weniger gut gefallen. Hier seien die Plattformbetreiber stärker in die Haftung zu nehmen, nicht die Endnutzer, meinte der Jurist. Derzeit gelte als Rechtsverletzer, wer einen geschützten Song am Küchentisch singe, aufnehme und in YouTube einstelle. Der Verwerter eines solchen Inhalts sei aber der Betreiber, da er daraus Geld etwa über Werbung ziehe. Davon könnte durchaus ein Teil an Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, um die Kuh vom Eis zu bringen. Es sei auch möglich, das von Presseverlegern geforderte Leistungsschutzrecht in einen solchen Rahmen einzuspannen. Vertreter der FDP, der Linken und der Grünen begrüßten die Initiative prinzipiell. Sie liefere gute Anknüpfungspunkte zu einem Zeitpunkt, an dem das bisherige Urheberrecht erkennbar an seine Grenzen gestoßen sei. (jk)