Bundesrat winkt De-Mail-Gesetz durch

Die Länderkammer hat das umstrittene, vom Bundestag bereits abgesegnete Vorhaben "zur Regelung von De-Mail-Diensten" passieren lassen. Ein Änderungsantrag aus Brandenburg für eine umfassendere Verschlüsselung fand keine Mehrheit.

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Der Bundesrat hat das lange umkämpfte, vom Bundestag bereits Ende Februar abgesegnete "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" am heutigen Freitag passieren lassen. Ein Änderungsantrag (PDF-Datei) aus Brandenburg fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Die Regelungen können so nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt schon in wenigen Wochen in Kraft treten.

De-Mail-Nutzer sollen künftig rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen sowie untereinander kommunizieren können. Dabei soll der Komfort der herkömmlichen E-Mail mit dem Sicherheitsniveau des gedruckten Briefes verbunden werden. Die Bundesregierung rechnet mit dem Versand mehrerer Milliarden De-Mail-Sendungen pro Jahr, sodass in Verwaltung und Wirtschaft viel eingespart werden könne. Provider, die De-Mail-Dienste anbieten wollen, müssen sich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen. Dafür haben sie nachzuweisen, dass sie einige technische und organisatorische Anforderungen erfüllen und ein Datenschutzkonzept vorlegen.

Als Anbieter stehen derzeit beispielsweise Web.de und GMX aus dem Hause United Internet sowie die Deutsche Telekom am Start, die bereits Voranmeldungen entgegennahmen. Die Firmen befinden sich aber noch in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Post.

Brandenburg hatte gefordert, die vorgeschriebene kryptographische Absicherung allein des Transportwegs bei De-Mail auf eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der Daten während des gesamten Verfahrens auszuweiten. Der Wirtschaftsminister des Landes, Ralf Christoffers (Die Linke), bemängelte auch, dass der Gesetzentwurf nur die Einführung einer nicht näher bestimmten Kennzeichnung von De-Mail-Adressen vorschreibe, nicht aber eine feste Domain beziehungsweise den namensgebenden Wortbestandteil. Das erschwere den Wechsel eines Nutzers zu einem anderen Provider und behindere den Wettbewerb.

Kritiker sehen viele Fallstricke in den vorgesehenen Bestimmungen und befürchten eher noch mehr Unsicherheiten. Die Opposition bemängelt vor allem die "harten Rechtsfolgen" der De-Mail, da sie künftig regelmäßig nach elektronisch verschickten Gerichtsurteilen oder sonstigen Behördenmitteilungen ausschauen müssten. Innenpolitiker von Schwarz-Gelb betonen dagegen, dass ein Schreiben nur dann als zugestellt gelte, wenn der De-Mail-Anbieter eine Abholbestätigung erzeugt habe. Das geschehe nur, wenn sich der Nutzer sicher in einem zweistufigen Verfahren bei seinem Konto angemeldet habe.

Rufe ein Bürger seine De-Mails über Wochen und Monate nicht ab, begännen keine Fristen zu laufen, heißt es bei der Koalition. Die Behörde habe dann aber die Möglichkeit, das Schreiben per Papierpost zuzustellen. Dieses gelte dann gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert. Nur falls ein Bürger eingewilligt habe, seine Verwaltungsverfahren ausschließlich digital abwickeln zu lassen, gelte eine De-Mail analog zum Briefverkehr ebenfalls nach drei Tagen als zugestellt. Damit solle eine Missbrauch des Dienstes zur Umgehung von Behördeneinschreiben verhindert werden. (anw)