DIHK spricht sich vorsichtig für neues Leistungsschutzrecht aus

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat ein Eckpunktepapier zu "Fragen der digitalen Welt" verabschiedet. Die Wirtschaftsvereinigung glaubt demnach, dass ein stärker Schutz von Verlegern im Netz Anreize für die Wissensproduktion geben kann.

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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat vergangene Woche ein Eckpunktepapier (PDF-Datei) zu "Fragen der digitalen Welt" verabschiedet. Entgegen der Empfehlung ihrer Fachausschüsse spricht sich die Wirtschaftsvereinigung darin vorsichtig für einen stärkeren Schutz von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern im Internet aus. Das von ihnen gewünschte neue Leistungsschutzrecht könne bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und der Weiterentwicklung der zunehmend von Wissensvorsprüngen abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft "eine Rolle spielen". Die Schranken des Urheberrechts – wie etwa das Zitatrecht – dürften aber nicht angetastet werden.

Ein Leistungsschutzrecht müsse zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen, meint der DIHK. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben lehnt die Wirtschaftsvereinigung ab. Statt dessen könnte nach "freiwilligen Lizenzmodellen" vergütet werden, schließt sich die Organisation einem Konzept der Verleger an. Generell sei das Urheberrecht auf Schutzlücken hin zu untersuchen.

Das Votum der DIHK-Fachgremien war an diesem Punkt noch anders ausgefallen. Neue Leistungsschutzrechte dürften nicht zu weiteren Belastungen der Wirtschaft beitragen, hatten diese betont. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte sich zuvor mit vielen anderen Wirtschaftsverbänden gegen das von den Verlegern gewünschte Gebührenmodel zur Nutzung von Presseerzeugnissen im Netz gestellt, da es seiner Ansicht nach dort das Markt- und Leistungsprinzip aus den Angeln hebe.

In den weiteren Punkten des Papiers folgte die DIHK-Spitze den Vorgaben der Ausschüsse: Inhalteproduzenten und -anbieter wie Autoren, Musiker, Künstler und die Wirtschaft selbst hätten ein Recht darauf, "dass ihr geistiges Eigentum auch im Internet respektiert und mit geeigneten Maßnahmen durchgesetzt und geschützt wird". Der DIHK unterstützt die im Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorgeschlagenen zivilrechtlichen Ansprüche darauf, Rechte an immateriellen Gütern durchzusetzen. Eine "Two-" oder "Three-Strikes"-Regelung, bei der nach mehrmaligen Verwarnungen bei Copyright-Verstößen der Internetzugang eines Nutzers gesperrt werden könnte, lehnt der Verband ab. Illegale Online-Inhalte sollten ihm zufolge möglichst gelöscht werden, bevor eine Blockade durch den Provider infrage komme.

Die DIHK spricht sich gegen Zensur im Internet aus und plädiert für einen "freien Zugang privater und geschäftlicher Nutzer zur technischen Infrastruktur, zu Diensten und Inhalten". Die Netzbetreiber seien dazu verpflichtet, "Inhalte, Dienste und Anwendungen gleichberechtigt zu behandeln". Hochgeschwindigkeitsnetze müssten ausgebaut werden, ohne dabei die "breitbandige Grundversorgung in der Fläche zu vernachlässigen". Identitäts- und Datenschutz seien auch im Netz zu gewährleisten, Verbraucherrechte "angemessen" und in der EU einheitlicher zu regeln. (anw)