EU-Kommission mahnt unabhängige Datenschutzaufsicht an

Brüssel hat Bund und Länder förmlich aufgefordert, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur "völligen Unabhängigkeit" von Datenschutzkontrolleuren unverzüglich nachzukommen.

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Die EU-Kommission hat Deutschland am heutigen Mittwoch förmlich aufgefordert, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur "völligen Unabhängigkeit" von Datenschutzkontrolleuren unverzüglich nachzukommen. Mit dem blauen Brief hat Brüssel dem Bund und den Ländern noch einmal zwei Monate Zeit eingeräumt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls behält es sich die Kommission vor, erneut den EuGH in dem Streitfall anzurufen und in Luxemburg die Verhängung einer pauschalen Geldbuße oder eines Zwangsgelds gegen die Bundesrepublik zu erwirken.

Gemäß der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten angehalten, eine oder mehrere öffentliche Stellen mit der Überwachung der Anwendung der Bestimmungen zur Sicherung der Privatsphäre der Bürger zu beauftragen. Diese Einrichtungen müssen ihre Aufgabe laut dem EuGH frei von äußerer Beeinflussung wahrnehmen können. Hierzulande ist die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Aufgabe obliegt entweder dem Datenschutzbeauftragten oder einer Regierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Beide haben sie nach Auffassung der EU-Kommission gemeinsam, dass sie unter staatlicher Aufsicht stehen. 15 Bundesländer, moniert Brüssel, hätten bisher noch nichts unternommen, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.

Die neue Stufe der Auseinandersetzung hatte sich bereits vorigen Monat angekündigt. Damals hatte Martin Selmayr, Kabinettschef von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, sein Unverständnis über die Auffassung der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, dass die vollkommene Unabhängigkeit einschlägiger Behörden hierzulande nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte Nachbesserungsbedarf vor allem noch beim Bundesdatenschutzbeauftragten gesehen, der dem Bundesinnenministerium nachgeordnet ist. Viele Bundesländer hätten die Datenschutzaufsicht dagegen schon neu aufgestellt. Im Herbst hatte die Kommission auch Klage beim EuGH gegen Österreich erhoben, weil sie dort die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission ebenfalls nicht gewährleistet sieht. (vbr)