Nur geringfügige Korrekturen am neuen Anti-Terrorpaket

Der Innenausschuss des Bundestags hat den Weg zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei sowie für weitere Befugnisse zur Terrorbekämpfung frei gemacht. Auch ein Test zur Aufnahme von Fingerabdrücken in die E-Pässe ist geplant.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit den Weg zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei sowie für das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit ein paar Änderungen frei gemacht. Mit dem Votum stehe einer "wirksamen Terrorismusbekämpfung" nun nichts mehr entgegen, freuen sich mit Hans-Peter Uhl, Ralf Göbel und Clemens Binninger gleich drei Innenexperten der CDU/CSU-Fraktion über den Beschluss. Der großen Koalition sei es so gelungen, "die Sicherheitsarchitektur Deutschlands nachhaltig zu verbessern". Von einem "Quantensprung" für die innere Sicherheit ist die Rede. Oppositionspolitiker von FDP, Grünen und Linken protestierten gegen die überhastete Einigung zwischen SPD und Union und beklagen die drohende Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.
Experten hatten bei einer Anhörung Anfang November erheblichen Korrekturbedarf an beiden Gesetzesvorlagen gesehen. Die nun angenommenen Änderungsanträge sind dagegen insbesondere beim Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder sehr überschaubar. So soll etwa klargestellt werden, dass der Zugriff einfacher Ermittlungsbehörden jenseits des Bundeskriminalamtes (BKA) auf die Anti-Terror-Datei der Zustimmung des Bundesinnenministeriums bedarf. Auch bei der heftig umstrittenen Regelung zur Erfassung von Kontaktpersonen hat Schwarz-Rot allein eine Erläuterung hinzugefügt. So kommt nun schon im Gesetzestext selbst – und nicht erst in der Begründung – zum Ausdruck, dass "flüchtige oder zufällige" Kontakte nicht zu speichern sind.
Weiter wird mit einem Änderungsantrag verdeutlicht, dass neben "Geheimhaltungsinteressen" zudem "besonders schutzwürdige Interessen des Betroffenen ausnahmsweise" einem Zugriff berechtigter Behörden auf die ausführlichen Personendaten können und daher eine so genannte "verdeckte Speicherung" von Informationen möglich ist. Einer näheren Festlegung in der Anordnung zur Errichtung der Anti-Terror-Datei bedürfen laut einer weiteren Korrektur zudem die Angaben zur Identifizierung der "Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen, Unternehmen, Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post, die prinzipiell in die Datenbank aufgenommen werden dürfen. Zudem können nun nähere Einzelheiten für die zusätzlich zu speichernden Daten über einzelne Personen festgelegt werden.
Um formalen Anforderungen des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, wird zudem in einem neuen Paragraph 13 darauf hingewiesen, dass die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Gesetz eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird die Gültigkeit der Regelung auf zehn Jahre verlängert. Unverändert bleibt der bei der Anhörung besonders kritisierte Paragraph 6, wonach die gespeicherten Daten etwa auch für die Verfolgung "schwerer Straftaten" verwendet werden können. Generell sieht das Gesetz die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datenbank von BKA, Bundespolizeidirektion, Landeskriminalämtern, Verfassungsschutzbehörden, Militärischem Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Zollkriminalamtes vor. In dem System sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen.
Beim TBEG betont die Koalition vor allem im Blick auf Teledienste, dass sich die mit dem Gesetz erweiterten Befugnisse der Geheimdienste zur Informationseinholung im TK-Bereich nur auf Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen und nicht auch – wie angesichts des Regierungsentwurfs zu befürchten gewesen war – auf allgemeine Nutzungsdaten erstrecken sollen. Andererseits führen die Änderungsanträge von Schwarz-Rot ganz neu eine Regelung für die Durchführung von Testmaßnahmen zur Vorbereitung von Fingerabdrücken im Rahmen der 2. Stufe der umstrittenen Einführung von E-Pässen mit biometrischen Merkmalen in das Gesetz ein.
Laut EU-Verordnung sollen neben dem Gesichtsbild auch vom 1. November 2007 an Fingerabdrücke im RFID-Chip der neuen Ausweisdokumente gespeichert werden, heißt es zur Begründung. Dafür bedürfe es neben der Änderung des Passgesetzes im kommenden Jahr der Ergreifung komplexer organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Aufbau der Infrastruktur sowie der Voraussetzungen zur Erfassung und Qualitätsprüfung der Körpermerkmale in den Passbehörden und zur Übermittlung der Daten an den Passproduzenten. Damit einhergehen solle die komplette Umstellung des bislang größtenteils papiergebundenen Antragverfahrens auf eine vollständig elektronische Prozedur. Um die erheblichen Veränderungen "zu optimieren", solle das vollständige Verfahren vor der flächendeckenden Einführung unter realen Bedingungen getestet werden. Die Kosten dafür schätzt die Koalition auf 150.000 Euro. Für Freiwillige, die sich an dem Pilotprojekt beteiligen, ist eine Ermäßigung der Passgebühr um fünf Euro vorgesehen. Die Kosten dafür soll der Passproduzent tragen.
Angefügt an die Änderungsanträge zum TBEG ist ein Entschließungsantrag. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die bislang nur für die Strafverfolger geltenden besonderen Schutzmaßnahmen für den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim großen Lauschangriff auch auf die entsprechenden Befugnisse der Geheimdienste zu übertragen. Die entsprechende Korrektur bei polizeilichen Ermittlungen war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Die Befugnisse der Nachrichtendienste seien zwar nicht Gegenstand des Karlsruher Beschlusses gewesen. Gleichwohl sollten angemessene Schritte unternommen werden, um die dargelegten Grundsätze auf diesen Regelungsbereich zu übertragen.
Der Antrag und die beiden Gesetzesentwürfe sollen nun mit den Änderungen aus dem Ausschuss bereits am Freitag vom Bundestag in seiner Plenarversammlung verabschiedet werden und noch vor Jahresende in Kraft treten. Innenpolitiker der FDP beklagen, dass die große Koalition einen Antrag zur Vertagung der Debatte abgelehnt habe. Diese wäre ihrer Ansicht nach zwingend notwendig geworden, weil Schwarz-Rot nach dreiwöchiger interner Beratung erst am Abend vor der entscheidenden Innenausschuss-Sitzung ihre Änderungsanträge und damit den endgültigen Gesetzestext vorgelegt hat. Unter diesen Umständen sei eine angemessene Beratung dieser wichtigen Materie nicht mehr möglich gewesen. Laut den Grünen, die zahlreiche weitergehende Änderungsanträge eingebracht hatten, fallen die Entwürfe der Koalition "unter dem Maßstab der Verfassung und der Bürgerrechte durch den TÜV." Das "Bekämpfungsergänzungsgesetz" gehöre in den Reißwolf, die Anti-Terror-Datei müsse zu einer "Kooperationsdatei" zurechtgestutzt werden.
  • Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't: