Wachsende Kritik am geplanten Glücksspielstaatsvertrag mit Websperren

Grüne und FDP wollen die Einführung von Online-Blockaden durch die Hintertür zum Sperren nicht-lizenzierter Glücksspielangebote verhindern. Die Regierungspräsidenten der Länder haben es dagegen eilig.

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Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die Regierungschefs der Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins kürzlich prinzipiell einigten, stößt im Bund und auch in später beteiligten Landesparlamenten verstärkt auf Kritik. Die vorliegende Fassung des Vorstoßes sei "nicht zustimmungsfähig", betonte etwa Anja Stahmann, medienpolitische Sprecherin der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft. Die im Entwurf vorgesehenen Online-Sperren seien "weder wirksam noch sinnvoll". Stahmann forderte daher "klare Veränderungen in diesem Bereich, ehe der Staatsvertrag beschlossen wird". Die Grünen befinden sich in Bremen seit 2007 gemeinsam mit der SPD in der Regierungsverantwortung.

Jimmy Schulz, Netzpolitiker der FDP im Bundestag, wendet sich ebenfalls entschieden gegen die geplante Einführung von Websperren zur Durchsetzung des im Raum stehenden Glücksspielstaatsvertrags. Alle im Parlament vertretenen Parteien "haben sich mittlerweile gegen Netzsperren entschieden", erklärte der Liberale. "Dabei kommt es nicht darauf an, welchem Zweck diese dienen sollen." Es könne nicht angehen, dass nach der gerade erst vom Bundeskabinett beschlossenen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes nun durch die Hintertür eines Staatsvertrags eine Zensurinfrastruktur eingeführt werden solle. Schulz appellierte daher an alle Landtagsfraktionen der FDP, "sich jedem Entwurf zu verweigern, der die Einführung oder die Verwendung von Internetsperren vorsieht".

Die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags wird derzeit unter Federführung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt verhandelt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben in einer Sondersitzung in Berlin Anfang April einem Entwurf zugestimmt, der im Juni unterzeichnet werden soll. Der Vertrag sieht erstmals die Konzessionierung von Glücksspiellizenzen im Online-Bereich vor, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nachzukommen. Prinzipiell soll für Lotterien weiterhin das staatliche Monopol gelten. Im Bereich Sportwetten ist eine Öffnung für den Wettbewerb vorgesehen, wobei aber zunächst nur sieben Konzessionen im Rahmen einer Experimentierphase ausgegeben werden sollen. Nicht-lizenzierte Anbieter wollen die das Konstrukt unterstützenden Länder mittels Blockaden im deutschen Internet vom nationalen Markt fernhalten.

Trotz zunehmenden Widerstands haben es die Regierungschefs eilig. Sie haben den Änderungsentwurf bereits zur sogenannten Notifizierung nach Brüssel geschickt, wie "Law-Blogger" Udo Vetter herausgefunden hat. Die EU-Kommission soll nun im Lauf der nächsten drei Monate prüfen, ob das Machwerk generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die von den Ländern präsentierte Zusammenfassung des Vorhabens geht mit keiner Silbe auf die geplanten Sperren ein. Stattdessen ist von einer "Öffnung des Internets für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten" die Rede. Der mitglieferte vollständige Entwurfstext vom 14. April enthält dagegen die besonders umkämpfte Passage, wonach Diensteanbietern wie Providern und Registraren "die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten" untersagt und das Fernmeldegeheimnis insoweit eingeschränkt werden kann.

In Schleswig-Holstein stehen die Weichen unterdessen weiter in Richtung eines Alleingangs. Der Landtag in dem nördlichen Bundesland hat bereits in 1. Lesung über einen Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung beraten, mit dem ein eigenes Gesetz zur Freigabe von Lotterien und Sportwetten geschaffen werden soll. Das Papier sieht unter anderem keine Beschränkung auf nur sieben private Anbieter und eine niedrigere Besteuerung von Glücksspielanbietern vor. Online-Blockaden sollen außen vor bleiben; sie gelten in Kiel nicht als durchsetzungsfähig. "Mit dem Entwurf unseres eigenen Glücksspielgesetzes gehen wir einen anderen, deutlich sinnvolleren Weg", führen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Vizechef der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, aus. "Indem die Anbieter Konzessionen erwerben, können sie durch eigene Werbemaßnahmen die nicht-konzessionierten Anbieter verdrängen und den Graumarkt austrocknen. Netzsperren sind nicht notwendig."

Arp und Kubicki stärken daher dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) den Rücken für seine Entscheidung, sich beim Votum der Länder über den gemeinsamen Novellierungsansatz enthalten zu haben. Der von den 15 anderen Regierungschef beschlossenen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag enthalte "einige gravierende Fehler". Das bisherige Monopol habe versagt, auch der neue Anlauf werde faktisch die Anbieter aus Deutschland aufgrund seiner hochgesteckten Hürden fernhalten, befinden die Kieler Koalitionsvertreter. Das verheerende Ergebnis wäre ihrer Ansicht nach: "Keine Anbieter, die in Deutschland Konzessionen beantragen – dafür aber Internet-Sperren." Zudem haben Arp und Kubicki Bedenken, dass auch die avisierte Neufassung EU-rechtlich "kaum haltbar sein dürfte". (jk)