Schulungsheft für Volkszähler ins Internet entfleucht

Volkszählungsgegner haben eine Arbeitsanleitung für Zensusbeauftragte des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht, das Hinweise für den Umgang mit Auskunftsverweigerern oder "sensiblen Sonderbereichen" gibt.

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Volkszählungsgegnern ist eine Arbeitsanleitung für Zensusbeauftragte des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg ins Haus geflattert, die über die Plattform "vobo11.de – volkszaehlungsboykott 2011" nun den Weg an die Internetöffentlichkeit gefunden hat. "Wer wissen will, was das Gegenüber an der Haustür taktisch so drauf hat, dem sei die Lektüre des geleakten 'Volkszähler-Schulungshefts' empfohlen", schreiben die Macher der Webseite in ihrem Beipackzettel. Der Interviewleitfaden (PDF-Datei) für die Hauptstadtregion lässt den Volksbefragern für ihren Einsatz vom 9. Mai an zwar einigen Spielraum. Er enthüllt für die 10 Prozent der Haushalte, die für die detaillierten Stichprobenbefragungen ausgewählt worden sind, aber einige aufschlussreiche Details.

Die Arbeitshinweise geben zunächst allgemeine Informationen über den bis 31. Juli laufenden Befragungszeitraum, die Auskunftspflicht für alle volljährigen Wohnungsbewohner oder einen eigenen Haushalt führende Minderjährige und die möglichen Formen der Auskunftserteilung. In der Regel dürften die Interviewer im eigenen Interesse auf die persönliche Befragung vor Ort drängen, da sie laut der offiziellen Vergütungsregelung für jeden dabei erfolgreich ausgefüllten Fragebogen 7 Euro erhalten, während sonst bei einer unverschuldeten Nichtdurchführung des Interviews und einer reinen Abgabe der 45 Fragen nur 2 Euro winken. Auskunftspflichtige können in der Regel die Liste aber auch online oder auf Papier selbst ausfüllen und per Post auf eigene Kosten zurückschicken beziehungsweise übers Web übermitteln. Die Anleitung betont, dass es auf keinen Fall gestattet ist, zu den Merkmalen Auskünfte telefonisch, per E-Mail oder Fax einzuholen.

Der Leitfaden verweist weiter darauf, dass der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten beim Zensus 2011 höchste Priorität hätten. Auskunftspflichtige Bürger könnten sich darauf verlassen, dass keine Unbefugte Zugang zu ihren persönlichen Informationen erhielten. Das Erhebungspersonal sei schriftlich auf Verschwiegenheit festgelegt, werden die Interviewer noch einmal in die Pflicht genommen. Ausgefüllte Fragebögen seien stets unter Verschluss zu halten und es sei dafür Sorge zu tragen, dass keiner verlorengehe. Dritte Personen dürften nicht mit irgendwelchen Teilen der Zählung beauftragt werden.

Für die eigentliche Befragung empfiehlt das Amt: "Bleiben Sie ruhig und strahlen Sie Souveränität aus." Bei Unklarheiten solle man sich die Zeit nehmen, in der Arbeitsanleitung nachzulesen. Zum Ausfüllen sei ein Platz zu wählen, von dem aus für die Betroffenen die Erhebungsliste nicht einsehbar sei. Den Befragten sei zu versichern, dass Informationen auch nicht an andere Behörden weitergegeben und der Fragebogen nach der elektronischen Einlesung vernichtet werde, Angaben zu Name und Anschrift frühestmöglich aus dem Datenbestand zu löschen seien. Aufklären solle man über die Auskunftspflicht zu allen Fragen mit Ausnahme der nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung. Auch auf die mögliche Wiederholungsbefragung zur Qualitätskontrolle sei am Ende der Sitzung hinzuweisen.

Sollte eine Person angeben, trotzdem nicht zur Beantwortung bereit zu sein, heißt es in dem Leitfaden weiter, solle der Interviewer versuchen, "die Gründe für die Verweigerung zu erfahren". Eventuelle Ängste vor dem "gläsernen Bürger" könnten durch weitere gezielte Informationen über die Geheimhaltungsvorschriften zu zerstreuen versucht werden. Auch das eigene Ausfüllen des Bogens sei in diesem Fall klar anzubieten. Zuletzt solle "freundlich, aber bestimmt" auf die drohenden rechtlichen Schritte bei fortwährender Ablehnung der Teilnahme verwiesen werden.

Die Anleitung führt weiter aus, dass ein Haushalt bei einem Einzug nach dem 9. Mai genauso wenig auskunftspflichtig sei wie Angehörige ausländischer Streitkräfte oder diplomatischer Vertretungen. In "Sonderbereichen" wie Gemeinschafts-, Anstalts- oder Notunterkünften sowie Heimen müsse eine Vollerhebung der wohnhaften Personen mit Namen, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdaten oder Staatsangehörigkeit durchgeführt werden. In "sensiblen Sonderbereichen", in denen die Information über die Zugehörigkeit für die Bewohner die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könne, sei dagegen nur der Einrichtungsleitung ein Erfassungsbogen zu übergeben. Gegen den Zensus, dessen Durchführungskommission jüngst einen Big Brother Award erhielt, hatten vier Bürger mit zahlreichen Unterstützern eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die Karlsruhe aber nicht annahm. Statistiker halten den Zensus für unerlässlich, um genauere Zahlen zur Gesamtbevölkerung für weitere staatliche Planung zu erhalten. (jk)