Rechtslage im Prozess um Verkauf von AOL-Kundendaten unklar

Ein Richter in Manhattan ist bisher nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte im Prozess wegen des Verkaufs von AOL-Kundendaten gegen das US-Anti-Spam-Gesetz CAN-SPAM Act verstoßen hat.

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Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen AOL-Mitarbeiter Jason Smathers, der tausende E-Mail-Adressen von AOL-Kunden an Spammer verkauft hat, verzögert sich. Richter Alvin Hellerstein vom Bundesgericht in Manhattan lehnte es ab, ein Geständnis des Angeklagten zu akzeptieren und setzte eine neue Anhörung für Januar an. Es sei nicht nachgewiesen, dass Smathers jemanden betrogen oder hintergangen habe, doch das sei eine Voraussetzung dafür, dass er nach dem Spam-Gesetz CAN-SPAM Act verurteilt werden könne, schreiben US-amerikanische Zeitungen. In dem Verfahren sitzt auch der der US-Amerikaner Sean Dunaway auf der Anklagebank, dem Smathers die Daten verkauft hatte. Im Sommer hieß es, beide erwarte eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren und 250.000 US-Dollar Geldstrafe.

Smathers war im Juni angeklagt worden, da er 92 Millionen Namen von amerikanischen AOL-Nutzern einschließlich E-Mail-Adresse und teilweise persönlicher Daten wie Telefonnummer, Wohnort oder Informationen über Kreditkartengesellschaften verhökert haben soll (PDF). Der Richter ist nun aber nicht überzeugt davon, dass der Angeklagte konkret gegen den CAN-Spam Act verstoßen habe. Das Gesetz ist vor einem Jahr in Kraft getreten.

Staatsanwalt David Siegal plädierte für eine Verurteilung, um so ein Zeichen zu setzen gegen die Milliarden von unerwünschten E-Mails -- die auch Menschen wie Richter Hellerstein erhielten. Dieser hatte laut Wall Street Journal seine AOL-Mitgliedschaft gekündigt, da er nach eigenen Angaben zu viel Spam erhalten hatte. (anw)