IT-Verband kritisiert geplanten Glücksspielstaatsvertrag

Der Bitkom hat den Entwurf für eine Neuregelung von Lotterien und Sportwetten im Internet aufgrund einer ausgemachten Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht und einem neuen Vorstoß für Websperren scharf kritisiert.

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Der Bitkom hat den umstrittenen Entwurf für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrag scharf kritisiert. Die Länder riskierten damit "abermals ein faktisches Leerlaufen" der Ziele der Regulierung von Lotterien und Sportwetten im Internet "zugunsten eines sich weiter entwickelnden Schwarzmarktes", schreibt der Hightech-Verband in einer heise online vorliegenden Stellungnahme. Mit dem Vorschlag werde das bestehende staatliche Lottomonopol nicht nur aufrechterhalten, sondern sogar auf den Online-Vertrieb erweitert. Staatliche Lotterien könnten künftig "umfassend im Internet tätig werden". Zudem ermögliche die Initiative dem staatlichen Anbieter von Sportwetten Oddset regulatorische Erleichterungen, während die private Konkurrenz diskriminiert werde.

Der Vertrag sieht erstmals die Konzessionierung von Glücksspiellizenzen im Online-Bereich vor, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachzukommen. Prinzipiell soll für Lotterien weiterhin das staatliche Monopol gelten. Im Bereich Sportwetten ist eine Öffnung für den Wettbewerb vorgesehen, wobei aber zunächst nur sieben Konzessionen im Rahmen einer Experimentierphase ausgegeben werden sollen. Der Bitkom hält diese Zahl für "willkürlich" und drängt auf eine weitergehende Liberalisierung. Die Begrenzung lasse sich höchstens damit erklären, dass so die Menge der künftig privat betriebenen Annahmestellen vor Ort auf rund ein Zehntel der heute schon über Oddset zur Verfügung stehenden Verkaufsstellen begrenzt werde.

Ferner rügt die Lobbyvereinigung, dass der Entwurf "ungeachtet einer nunmehr fast zweijährigen kritischen Debatte um das Instrument der Zugangserschwerung" auf Websperren setze, um nicht-lizenzierte Internetanbieter vom nationalen Markt fernzuhalten. Dabei solle ausdrücklich ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis legitimiert werden, woran die Anordnung entsprechender Blockaden andernfalls scheitern würde. Die Aufnahme dieser Klausel belegt für den Bitkom, "welche Anstrengungen die Länder selbst für notwendig erachten, um das beabsichtigte Monopol im Lottobereich und die Verknappungsstrategie im Wettbereich abzusichern". Dies geschehe um den Preis der Verpflichtung der Zugangsanbieter, eine allgemeine Sperrinfrastruktur aufzubauen. Eine solche werde in Folge "politische Begehrlichkeiten auch in anderen Bereichen wecken". (vbr)