Softwarepatentgegner befürchten Kriminalisierung der Softwarebranche

Der FFII hat sich scharf gegen den neuen Vorstoß Brüssels für strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen, andere Lobbygruppen fordern eine Ausweitung der Bestimmungen.

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Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) hat sich scharf gegen den neuen Vorstoß Brüssels für strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen. "Beabsichtigt die EU-Kommission wirklich, die gesamte Softwareindustrie Europas zu kriminalisieren?", sorgt sich FFII-Vorstandsmitglied Jonas Maebe über den jüngst vorgelegten Entwurf für eine "Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums". Letztlich sei davon auszugehen, dass jedes Computerprogramm gegen irgendein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes gewerbliches Schutzrecht verstoße, erläutert der Belgier die Kritik seines Vereins. Derlei von der Wirtschaft momentan mehr oder weniger in Kauf genommene Rechtsverletzungen würden gemäß der Kommission nun aber bald EU-weit als Verbrechen behandelt und mit Haftstrafen bis zu vier Jahren geahndet.

Die Richtlinie will alle Mitgliedsstaaten verpflichten, "jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird". Die strafrechtlichen Maßnahmen sollen sowohl fürs Urheberrecht, als auch fürs Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz gelten. Laut dem FFII überschreitet die Kommission mit dem Vorschlag ihre Kompetenzen und überziehe viele Unternehmen gerade im Softwaresektor, wo das EPA Patente für "computerimplementierte Erfindungen" auf einer "nicht ausreichenden rechtlichen Basis" erteile, mit "ungerechtfertigten und schlecht konzipierten" Maßnahmen. "Es sieht so aus, als ob die Kommission die Lissabon-Strategie mit einem Alcatraz-Programm ersetzen will", empört sich Maebe unter Anspielung auf das Ziel der europäischen Staats- und Regierungschefs, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Sauer stößt dem Verein auch auf, dass die Kommission die Neuauflage der heftig umstrittenen Gesetzgebung an der Bekämpfung "der organisierten Kriminalität" zum "Schutz nationaler Wirtschaften und Regierungen" aufgehängt hat. Die ins Spiel gebrachten Sanktionsmittel würden in Realität aber die Ressourcen der Strafverfolger in eine ganz andere Richtung lenken, argwöhnt André Rebentisch, FFII-Repräsentant bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Angemessene Definitionen für die Bekämpfung von Markenfälschungen oder Urheberrechtspiraterie seien in anderen EU-Regelwerken bereits getroffen worden, während die Kommission hier nun eine "ziemlich vage Terminologie" bevorzuge. Dies verdeutlicht der Verein auch in einer ausführlichen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf.

"Wir sind sehr besorgt, wenn wir sehen, dass die Durchsetzung geistigen Eigentums ohne Rücksicht auf die Konsequenzen derart verherrlicht wird", wettert auch FFII-Präsident Pieter Hintjens gegen die Planungen. Der Entwurf ignoriere vollkommen, dass es eine lebhafte Debatte über die Notwendigkeit von Patenten in der Softwarewirtschaft gebe. Bislang seien Patentverletzungen nur in zehn der 25 EU-Mitgliedsstaaten strafrechtlich verfolgbar, ergänzt FFII-Analyst Ante Wessels. Deutschland gehört allerdings dazu, sodass sich in dieser Beziehung durch die Richtlinie wenig ändern würde. Aber auch so erhält der Vorschlag noch genügend Sprengstoff für das deutsche Recht. So sieht er etwa Möglichkeiten zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlergruppen von Strafverfolgern und Rechteinhabern auch beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer vor, was sich angesichts der schwammigen Terminologie des Entwurfs Verbraucherschützern zufolge auch gegen illegale Tauschbörsennutzer richten könnte.

Die Strafvorschriften, zu denen die Kommission im vergangenen Jahr schon einen ersten, gerichtlich aber zunächst gestoppten Anlauf gemacht hatte, sollen die 2004 verabschiedete, bis zuletzt umstrittene Richtlinie zur "Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums" im zivilrechtlichen Bereich ergänzen. Dafür gibt es inzwischen einen nicht weniger umkämpften Gesetzesvorschlag zur Umsetzung ins nationale Recht vom Bundesjustizministerium. Er sieht unter anderem vor, dass Rechteinhaber erstmals einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern erhalten.

Den Verwertern geht die Entwicklung dennoch nicht weit genug. So begrüßte die Association Européenne pour la Protection des Œuvres et services Cryptés (AEPOC) zwar vor kurzem prinzipiell den strafrechtlichen Vorstoß zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Den Mitgliedern der Vereinigung liegt es aber am Herzen, auch die Umgehung von Techniken zum Schutz von zugangskontrollierten Mediendiensten noch mit in den Straftatenkatalog aufzunehmen. Die EU hat für diesen Sektor bereits 1998 eine Richtlinie erlassen, das hierzulande in Form des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) umgesetzt worden ist. Angesichts der Ansicht der AEPOC, der zufolge es sich bei der "Piraterie um den größten Feind der Informationsgesellschaft in der EU handelt", fordert die von Konzernen wie Infineon, Motorola, Philips oder Thomson getragene Branchenvereinigung eine Verschärfung und Anpassung der bestehenden Regelungen.

Zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente unter anderem in Europa und um die die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)