US-Senat: Neuer Anlauf für Zensurgesetz

Ein neues Gesetz soll Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstößen besser vorbeugen: Der Entwurf sieht IP-Sperren, Domain-Beschlagnahmung, Kontensperren und Blockade wirtschaftlicher Erträge aus illegalem Tun vor.

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Senatoren beider Parteien haben im US-Senat ein neue Version des Zensurgesetz-Entwurfs eingebracht. Das PROTECT IP Gesetz, was für "Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property" steht, soll die rechtliche Grundlage für Internetsperren, Domainbeschlagnahmungen, Kontensperren sowie Zensur bei Werbedienstleistern und Suchmaschinen liefern. Ziel ist der Kampf gegen Markenrechtsverletzungen und gefälschte Produkte sowie Verstöße gegen das Urheberrecht. Auch Software und andere Werkzeuge, die zum Kopieren geschützter Inhalte genutzt werden können, sind betroffen.

Das beantragte Gesetz werde ein "wichtiger erster Schritt (sein), um der Online-Piraterie und dem Verkauf gefälschter Produkte ein Ende zu bereiten", sagte der demokratische Senator Patrick Leahy. Er ist einer der Antragsteller und Vorsitzender des Justizausschusses im Senat. Sein Gesetzesantrag steht in Zusammenhang mit einer umfangreichen Regierungsinitiative. Auf diese geht auch ein weiterer diese Woche im Senat eingebrachter Antrag zurück (S. 978). Damit soll das illegale Streamen urheberrechtlich geschützter Werke von einer einfachen Straftat zu einem Verbrechen hinaufgestuft werden. Auf Basis des weit umfangreicheren PROTECT IP Act sollen das Justizministerium und Rechteinhaber zivilrechtlich gegen Websites vorgehen können, die im Verdacht stehen, sich einschlägiger Rechtsverletzung verschrieben zu haben ("dedicated to infringing activities"). Stellt ein Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Domainnamen oder dessen Inhaber aus, kann es zusätzlich genehmigen, diese Verfügung auch dritten Personen zuzustellen, etwa Suchmaschinen und Finanzdienstleistern. Diese dürfen nach Erhalt einer solchen Verfügung keine Werbung für oder auf den genannten Seiten mehr schalten und kein Geld an die Betreiber auszahlen. Wurde das Verfahren vom Bundesstaatsanwalt eingeleitet, darf er die einstweilige Verfügung auch an Suchmaschinen und Internet Service Provider (ISP) weiterleiten. Letztere müssen die Domainnamen auch aus ihren nicht-autoritativen Domain Name Servern entfernen, dürfen aber den direkten Zugriff auf die IP-Adresse zulassen. Gleichzeitig müssen Suchmaschinen Hinweise auf das verdächtige Angebot aus ihrem Index entfernen.

Neu ist auch, dass Finanz- und Werbedienstleister vor Schadenersatzforderungen geschützt werden, wenn sie freiwillig und ohne Gerichtsverfahren die Zusammenarbeit mit Webseiten einstellen, die sie guten Glaubens für Verletzer Geistigen Eigentums halten – Kritiker nennen als prominentes Beispiel Wikileaks, dessen finanzielle Grundlage durch diese Bestimmung zerstört würde.

Gefährdet die Website die "öffentliche Gesundheit", etwa durch den Verkauf von ge- oder verfälschten Medikamenten, wird dieser Schutz ausgeweitet. Dann können auch Domainregistries, Registrare und Suchmaschinen das verdächtige Angebot boykottieren, ohne Schadenersatzansprüche fürchten zu müssen. (uh)