Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Seit Mitternacht können Kunden von Telekabel Wien nicht mehr auf kino.to zugreifen. Der Provider setzt damit eine Anordung des Handelsgerichts Wien um.

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Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.

Eine Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ist noch nicht absehbar. Kino.to ist eine laufend aktualisierte Sammlung von Links, die auf Videostreams auf anderen Webseiten verweisen. Diese anderen Sites streamen häufig urheberrechtliche geschützte Werke ohne entsprechende Lizenz. Die Filmindustrie verlangt von den österreichischen Providern nicht die Zensur der Streams, sondern der Link-Sammlung kino.to, neun weiterer Domains und von 1.500 IP-Adressen. Die Provider des Landes sehen dafür keine rechtliche Grundlage.
Seit November 2010 führt der VAP gegen die Telekabel Wien GmbH einen Musterprozess. Bislang ist nur die jetzt wirksame Einstweilige Verfügung dabei herausgekommen, bei der nach Angaben des VAP nicht nur die Domain sondern auch die von kino.to genutzen IP-Adressen gesperrt werden. Die Sicherheitsleistung von 50.000 Euro soll den Aufwand des beklagten Internetproviders decken, falls im Hauptverfahren herauskommt, dass keine rechtliche Grundlage für die Zensur besteht.

"Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass es für einen Internet Service Provider nicht richtig ist, irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden", betonte UPC am Freitgabend gegenüber heise online. Dies sei "ausschließlich eine Frage der Gerichte und des Gesetzgebers." Beide Prozessparteien halten die Einstweilige Verfügung unter Verschluss, weshalb der genaue Wortlaut nicht bekannt ist. Die Betreiber von kino.to zeigen sich unbeeindruckt und haben bereits eine neue Domain in Betrieb genommen. (it)