Bundesrat kritisiert EU-Einheitspatent

Die Länderkammer hält die Übersetzungsanforderungen beim geplanten EU-Gemeinschaftspatent für zu hoch und vermisst Vorgaben zur Gerichtsbarkeit.

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Der Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission für ein abgespecktes Gemeinschaftspatent prinzipiell begrüßt (PDF-Datei). Es sei löblich, dass die Kommission ihre entsprechenden langjährigen Bemühungen angesichts des Widerstands aus Italien und Spanien gegen ein Gemeinschaftspatent im Verfahren der "verstärkten Zusammenarbeit" fortsetze. Diesen Kooperationsweg, der kein einstimmiges Vorgehen erfordert, haben in der Patentfrage 25 Mitgliedsstaaten befürwortet.

Die Länderkammer würdigt in einem zweiten Beschluss (PDF-Datei), dass der Vorschlag aus Brüssel die Geltung des Sprachregimes des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) mit den Amtsprachen Englisch, Französisch oder Deutsch vorsieht und "grundsätzlich keine Übersetzungen aus der Verfahrenssprache erforderlich sein sollen". Sie moniert aber, dass diesem Ansatz die für einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren vorgesehenen Übersetzungserfordernisse in mindestens zwei Amtsprachen zuwiderliefen. Der Bundesrat stößt sich zudem an der geplanten Bestimmung, wonach bei gerichtlichen Streitigkeiten in Betracht zu ziehen sei, dass der mutmaßliche Patentverletzer womöglich mit Blick auf seine sprachliche Unkenntnis schuldlos gehandelt hat.

Die Länderchefs bemängeln auch, dass die Initiative im Gegensatz zu den Vorarbeiten des EU-Rats keine rechtliche Verklammerung mehr zwischen einheitlichem Patentschutz und dem Bestehen einer europäischen
Patentgerichtsbarkeit vorsehe. Die Durchsetzbarkeit des Einheitspatents ohne diese Komponente erscheint den Ländern aber fraglich. Der federführende EU-Wettbewerbsrat will sich am Montag mit dieser Thematik beschäftigen. Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich ein Gutachten veröffentlicht, demzufolge das ursprünglich im Raum stehende Übereinkommen zur Schaffung eines EU-Patentgerichts nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist und so dem Einheitspatent ein Hindernis in den Weg gelegt. Letzter Kritikpunkt der Ländervertretung ist die fehlende Übereinstimmung des Entwurfs mit der Biopatent-Richtlinie: Privilegien für Landwirte im Bereich der Tier- und Pflanzenzucht blieben außen vor. (it)