Bundesrat will Datenschutz in Social Networks stärken

Die Länderkammer hat einen Gesetzesantrag Hessens beschlossen, wonach die Betreiber von Plattformen für nutzergenerierte Inhalte bei der Neuanmeldung die höchste Sicherheitsstufe einstellen sollen. Für Cookies sind schärfere Regeln geplant.

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Der Bundesrat drängt darauf, den Datenschutz auf Online-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte zu verbessern. Die Länderkammer hat dazu auf Initiative Hessens einen Gesetzesantrag (PDF-Datei) beschlossen, wonach Betreiber sozialer Netzwerke und vergleichbarer Dienste für neue Nutzer zunächst die höchste Sicherheitsstufe "gemäß dem Stand der Technik" einstellen müssen. Das soll durch eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums näher konkretisiert werden können. Den Anwendern bliebe es dann freigestellt, die Datenschutzbestimmungen in Eigenregie wieder zu lockern und ihren Bedürfnissen anzupassen. Außerdem wollen die Länder zudem vorgeben, dass externe Suchmaschinen anfangs nicht auf Profilinhalte zugreifen dürfen.

Der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG), der nun im Bundestag weiter beraten werden muss, sieht auch vor, dass Anbieter über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten ausführlich informieren müssen. Die Nutzer sollen jederzeit selbst veranlassen können, dass die in dem Telemediendienst publizierten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt werden. Sollte dies technisch schwierig sein, müssten persönliche Daten auf jeden Fall auf Wunsch anonymisiert werden.

Vor allem Kinder und Jugendliche unterschätzten oft die "erheblichen Gefahren für ihre Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre", heißt es zur Begründung. Dabei gehe es nicht nur um Kontakte zu Pädophilen etwa in Schülernetzwerken. Vielen Nutzern sei auch nicht bewusst, dass einmal veröffentlichte Daten oder Fotos wie an einem schwarzen Brett sichtbar seien und weiterverwendet werden dürften. Die damit ausgelösten Probleme könnten von Identitätsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes reichen.

Auf Empfehlung (PDF-Datei) des Verbraucherausschusses hin plädiert der Bundesrat zudem dafür, die Bestimmungen über den Einsatz von Cookies und weiterer "Schnüffel-Software" aus der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation umzusetzen. Manipulationen an Dateien, die auf dem Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, sind demnach nur noch erlaubt, wenn der Betroffene "auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen" eingewilligt hat. Ausgenommen bleiben Verfahren, deren "alleiniger Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist", damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst zur verfügbar gemacht werden kann. Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, sollen die Nutzer ihr Einverständnis laut der "E-Privacy-Richtlinie" auch ausdrücken können, indem sie ihren Web-Browser oder eine andere Anwendung entsprechend einstellen. Die Bundesregierung hält es bislang nicht für nötig, die Klausel umzusetzen. (anw)