Niedersachsen sperrt Anonymisierungsdienste aus

Der technische Dienstleister für die Internetangebote Niedersachsens, der Landesbetrieb für Kommunikationstechnologie, filtert die Nutzer von Services wie Tor oder Java Anon Proxy alias JonDo wegen Sicherheitsbedenken aus.

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Wer unentdeckt auf Webseiten des Landes Niedersachsens surfen oder mit niedersächsischen Behörden anonym kommunizieren will, hat Pech. Der technische Dienstleister für die Internetangebote der Region zwischen Harz und Nordsee, der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens (LSKN), sperrt die Nutzer von Services wie Tor aus. [Update: Java Anon Proxy alias JonDo scheint nach Angaben der Betreiber derzeit nicht betroffen zu sein.] "Wir setzen eine Sperrliste für bestimmte Anonymisierungsdienste ein", erklärte eine LSKN-Sprecherin gegenüber heise online. Es gehe dabei im Interesse der IT-Sicherheit um den Schutz vor Angriffen aus dem Cyberspace. Nach Angaben der Behördenvertreterin empfehlen auch die Hersteller von Netzwerktechnik den Einsatz zentraler Filterlisten.

Die Administratoren des LSKN sind sich zwar bewusst, dass Diensteanbieter laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtet sind, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen". Einzige gesetzliche Einschränkung ist, dass "dies technisch möglich und zumutbar ist". Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren, heißt es im TMG weiter. Laut der LSKN-Sprecherin hat das Land aber "das Recht, sich zu schützen". Für die Bürger gebe es keinen absoluten Anspruch auf Zugriff auf die landeseigenen Internetangebote.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht die Sache anders. Niedersachsen schließe rechtschaffene Bürger von den Informationen und Dienstleistungen des Landes aus, die über öffentliche Portale angeboten werden, erklärte der Jurist gegenüber heise online. Dazu gehöre etwa auch die Webseite des niedersächsischen Landtags. Da alle Bürger einen Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Telemedien hätten, hält Breyer die Sperrung für rechtswidrig. Betroffen seien einer Umfrage (PDF-Datei) des Forschungsinstituts infas zufolge 12,8 Prozent der Bundesbürger, die sich mehr oder weniger regelmäßig gleichsam mit Tarnkappe durchs Netz bewegten.

Anonymisierungsdienste zu nutzen ist nach Breyers Ansicht legitim. Wer etwa einen offenen WLAN-Hotspot nutze, könne nur mit Hilfe einer verschlüsselten Verbindung über ein Virtual Private Network verhindern, dass sein Datenverkehr mitgelesen und dabei Unbefugten persönliche Sachverhalte wie Passwörter bekannt werden. Auf Anonymizer angewiesen seien auch deutsche Journalisten und Menschenrechtsgruppen, die in autoritären Staaten arbeiteten. Kein anderes Bundesland, auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hielten solche Sperrungen für erforderlich, sagte Breyer. (anw)