EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung ein

Die Kommission hat laut einem Zeitungsbericht am 16. Juni als erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums angefordert.

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Die EU-Kommission hat laut einem Zeitungsbericht ein Verfahren gegen Deutschland wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeleitet. Die Kommission habe am 16. Juni als erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums angefordert, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, anlasslos Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate zu speichern, um Ermittlungen zu erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Umsetzung in deutsches Recht 2010 aber gekippt. Gegen eine Neuregelung setzt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) heftig zur Wehr; sie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für Telekommunikationsdaten ein Quick-Freeze und für Internet-Verbindungsdaten eine Speicherfrist von sieben Tagen vorsieht.

Über das Thema beraten auch die Innenminister von Bund und Ländern in Frankfurt am Main. Am späten Vormittag wollen sie ihre Ergebnisse präsentieren. Sie hatten bereits am Dienstag gemeinsame Positionen zur Vorratsdatenspeicherung ebenso wie zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze angekündigt. Mit einem einstimmigen Votum der von Union und SPD gestellten Ministerriege würde die FDP im Bund unter Druck gesetzt, die sich bislang für das Auslaufen einiger Anti-Terror-Bestimmungen einsetzt. Nachdem der baden-württembergische SPD-Innenminister anlässlich der Innenministerkonferenz einen Vorstoß pro Vorratsdatenspeicherung gewagt hatte, distanzierte sich der grüne Koalitionspartner von seinen Absichten.

Die Kommission geht als Hüterin des EG-Vertrags gegen Verletzungen des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten vor. Falls der Mitgliedstaat auf Anforderung keine Stellungnahme abgibt oder die Antwort als nicht zufriedenstellend angesehen wird, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Dieser könnte letztlich ein Zwangsgeld verhängen, falls sich der Staat weiterhin weigert, die Vorgabe umzusetzen. (mit Material von dpa) / (anw)