Bundesjustizministerin verteidigt Entwurf für Urheberrechtsnovelle

Nach dem Durchgehen von drei Ordnern voller Stellungnahmen hat das Justizministerium nur eine Hand voll kleiner Änderungen für die Kabinettsabstimmung vorbereitet, etwa bei der Vergütungsabgabe.

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Nach dem Durchgehen von drei Ordnern voller Stellungnahmen, einem Symposium, einer Anhörung sowie einer öffentlichen Debatte im Internetforum zum umstrittenen Entwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes erachtet das Bundesjustizministerium nur eine Hand voll kleiner Änderungen an dem Gesetzesvorschlag für angebracht. "Wir haben Lob und Kritik gekriegt", fasste Hausherrin Brigitte Zypries am heutigen Mittwoch in Berlin die bisherigen Reaktionen bei der Vorstellung der geringfügigen Modifikationen zusammen. Heiße Eisen wie die zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegen Internetprovider, eine Pauschalabgabe für die freie Tauschbörsennutzung oder einen einfacheren und digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen will sie demnach nicht anfassen.

Den Themenbereich Privatkopie, der im Diskussionsforum des Justizministeriums allein bisher über 1000 Beiträge ausgelöst hat, betrachtet Zypries inzwischen als "von allen weitgehend akzeptiert". Den Befürwortern einer unkastrierten Kopiermöglichkeit für den Heimgebrauch auch bei technischen Hinderungsmaßnahmen hält sie entgegen, dass der von Verwertern angebrachte Kopierschutz zu respektieren sei. Andererseits soll es bei der Nicht-Verfolgung von Downloads aus Tauschbörsen in geringem Umfang bleiben, da sich die "Bagatellgrenze" mit der Praxis der Strafverfolgung decke. Für die genauere Festlegung des nicht geahndeten Filesharing-Konsums führte die Justizministerin Beispiele an: "Eine Zahl im dreistelligen Bereich ist sicher zu hoch", erklärte sie. Einstellige Größen könnte man dagegen tolerieren. Als Klarstellung soll dem Entwurf noch hinzugefügt werden, dass von Computerprogrammen laut EU-Recht generell keine Privatkopien erstellt werden dürfen, dafür aber ein Sicherheitsbackup.

Bei den Vergütungsabgaben hält Zypries an ihrem System der "zwei kommunizierenden Röhren" -- Pauschalvergütung und individuelle Abrechnung bei kopiergeschützten Medien -- fest. Sie betonte erneut, dass der Verbraucher nicht doppelt belastet werde. Eine Korrektur gibt es bei der Bestimmung der Geräte und Speichermedien, die vergütungspflichtig bleiben sollen: Hier soll es nicht mehr allgemein um Typen gehen, die "zum Kopieren bestimmt sind", sondern um solche, die "tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden." Zur Verdeutlichung verwies Zypries auf eine Digitalkamera, die durchaus prinzipiell auch des Erstellens von Kopien fähig sei, dafür in der Praxis momentan aber nicht genutzt werde. Den Streithähnen bei der konkreten Festlegung von Vergütungspauschalen will das Justizministerium zudem in dem von ihm vorgesehenen neuen Schiedsverfahren zwölf -- statt bisher angedacht sechs -- Monate Zeit lassen.

In den Kampf um die urheberrechtliche Pauschalvergütung bei PCs will das Justizministerium nicht mehr eingreifen, auch wenn ihr Haus bei einer abteilungsinternen Diskussion auch schon mal bei einer Höhe von 9,80 Euro statt den zunächst gerichtlich festgesetzten 12 Euro angekommen sei. Generell sollen derlei lange juristische Auseinandersetzungen durch das Mediationsverfahren ersetzt und verkürzt werden.

Bedenken des Bundesforschungsministeriums, dass sich das Justizministerium bei der wissenschaftlichen Informationsversorgung durch die geplante starke Einschränkung von Bibliotheksdiensten wie subito zum Wächter über die Wertschöpfungsketten der Verleger aufschwinge, mag sich Zypries nicht anschließen. "Wir wollen nicht, dass die Verlagslandschaft in der Phase ihrer schwieriger Umstrukturierung weiter beeinträchtigt wird", erklärte die SPD-Politikerin. Es könne nicht angehen, dass deren Produkte digital bei einem anderem Verkäufer für die Hälfte oder ein Drittel des Preises zu erwerben seien. Mit dem zugelassenen Artikelversand per Post und Fax würden den Interessen der Wissenschaft "hinreichend" Rechnung getragen.

Der Ansicht von Kritikern, dass der Entwurf an der Realität der sich aus Tauschbörsen bedienenden "Kopiergesellschaft" völlig vorbeigehe und damit eine "angemessene Vergütung" der Urheber eine Illusion sei, hielt Zypries die Forderung nach einer größeren Achtung des Urheberrechts allgemein entgegen. Dafür werbe ihr Haus mit einer Online-Kampagne und die Industrie mit "etwas rüderen Mitteln". Anders könne das Rechtssystem nicht funktionieren, selbst wenn es "bei den Kids eventuell die ein oder andere Abweichung" von diesem Verständnis gebe. Die von Bürgerrechtsorganisationen geforderte "Kultur-Flatrate" kommt für das Justizministerium jedenfalls nicht in Frage: Eine solche Internetpauschale, so die Ansage, würde Rechteverwertern "einen Primärmarkt nehmen" und sei "mit internationalen Richtlinien" nicht vereinbar. Der überarbeitete Entwurf geht nun direkt in die Ressortabstimmung. Mit einem Kabinettsbeschluss rechnet Zypries im Februar, mit dem dann die parlamentarische Auseinandersetzung um den "2. Korb" der Novelle startet.

Zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für die weitere Novellierung des Urheberrechts siehe auch:

Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)