Illegale Downloads beschäftigen Verbraucherschützer

Die Thüringer Verbraucherzentrale muss zum Teil minderjährige Sünder immer häufiger vor Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen retten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 412 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Katrin Zeiß
  • dpa

In Thüringen bekommen nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale immer mehr Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen Post von Rechtsanwälten. Die Zahl der mit hohen finanziellen Forderungen verbundenen Abmahnungen sei sprunghaft gestiegen, sagte Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale in Erfurt, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Vor fünf Jahren war das überhaupt noch kein Thema, jetzt haben wir jährlich einige hundert Beratungen dazu." Überwiegend würden Eltern als Inhaber des Internetanschlusses zur Rechenschaft gezogen, weil ihre minderjährigen Kinder Musiktitel, Filme oder Computerspiele aus dem Netz herunterladen. Dies geschehe fast immer ohne Wissen der Eltern, die im Umgang mit dem Internet meist weniger fit seien als ihre Kinder, sagte Reichertz. "Die Eltern sind meist bass erstaunt, was man im Internet so alles illegal runterladen kann und dass das gegen das Urheberrecht verstößt."

Zweite große Gruppe unter den Abgemahnten sind Internetnutzer, über deren drahtlosen Netzanschluss (WLAN) unberechtigte Dritte Musik herunterladen. Nach Darstellung des Verbraucherberaters kommt dies auch in verschlüsselten Netzen vor. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen Jahr haften die Inhaber von ungesicherten WLAN-Anschlüssen, wenn Fremde darüber illegal Musiktitel ziehen.

In den Abmahnungen werden die Betroffenen in der Regel unter Strafandrohung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Reichertz sieht dies zwiespältig. "Keine Frage, der Internettausch von Musiktiteln verletzt das Urheberrecht." Allerdings seien die finanziellen Forderungen oft unverhältnismäßig. "Ein Schuss vor den Bug ist okay, aber man soll doch bitte die Familien nicht ruinieren." Allein für einen einzelnen MP3-Musiktitel liege der gerichtliche Streitwert bei bis zu 10 000 Euro, was auf Anwaltskosten von 1500 Euro hinauslaufe. "Man kann sich ausrechnen, was das für Summen bei
einer kompletten Musik-CD sind." Die Verbraucherzentrale könne maximal eine Schadensbegrenzung erreichen.

Die Musikbranche klagt über massive Umsatzverluste durch die Internetpiraterie. Aus Sicht der Verbraucherzentrale fehlt es Internetnutzern, die Musik illegal herunterladen, oftmals an Unrechtsbewusstsein. "Früher störte sich niemand dran, wenn Musik oder Filme auf Kassetten überspielt wurden – und das steckt bei den Leuten noch drin", sagte Reichertz. Handlungsbedarf sieht er vor allem bei den Schulen. "Urheberrecht ist eigentlich Stoff für den Ethik-Unterricht." Zudem sei es wichtig, Jugendlichen seriöse Alternativen zur Internetpiraterie aufzuzeigen. "Es gibt schließlich preisgünstige Tauschplattformen und Bands, die ihre Musik kostenlos ins Netz stellen." (nij)