WIPO spricht "schweiz.ch" der Schweiz zu

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum hat in dem seit Jahren andauernden Streit um die Domains schweiz.ch, svizerra.ch und suisse.ch zu Gunsten der Schweizer Regierung entschieden.

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Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat die Domainnamen schweiz.ch, suisse.ch und svizzera.ch der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugesprochen. Die Schweiz könne somit endlich unter dem eigenen Ländernamen offiziell auftreten und dadurch den Erwartungen der Internetnutzer gerecht werden, freut sich die Schweizerische Bundeskanzlei. Sie hatte die WIPO im Februar angerufen, nachdem sie sich nach eigenen Angaben seit Jahren um eine Übertragung der Domain bemüht hatte.

Der Ingenieur Stefan Frei, der die Domains 1995 angemeldet hatte, bestritt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die Bezeichnung "Schweiz" für sich als Namen beanspruchen könne. Sie trete immer nur als "Schweizerische Eidgenossenschaft" auf und wo der Begriff "Schweiz" durch den Bund verwendet werde, bezeichne er immer nur das Gebiet der Schweiz in rein geographischem Sinne. Die WIPO verweist darauf, dass die Schweiz selbst bei internationalen Organisationen außer in der langen Form ("Schweizerische Eidgenossenschaft", "Confédération Suisse", "Confederazione Svizzera") auch in der Kurzform "Schweiz", "Suisse" und "Svizzera" offiziell auftritt.

Der Ingenieur habe keine Rechte am Namen "Schweiz" geltend machen können, schreibt die WIPO weiter. Deshalb müsse sich die Schweizer Regierung auch nicht auf eventuelle Ausweichmöglichkeiten verweisen lassen. Es dürfe auch berücksichtigt werden, "dass der Gesuchsgegner die große Bekanntheit des Namens Schweiz zu Lasten der Gesuchstellerin ausnutzt, um Internetverkehr auf seine Website zu ziehen". Wenn der bisherige Domain-Inhaber nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht einleitet, wird die Übertragung der Domain-Namen auf die Schweiz automatisch vollzogen. Frei erläutert, die Schweizerische Bundeskanzlei habe zu keinem Zeitpunkt das Gespräch mit ihm gesucht. Innerhalb von zehn Jahren seien ohne jegliche vorherige Kontaktnahme lediglich zwei Einschreibebriefe verschickt worden. (anw)