Hartz IV-Software: Die nächste Version steht an

Die Bundesagentur für Arbeit erhält demnächst eine neue Version der Software zur Berechnung des Arbeitslosengeld II. Unterdessen könnte die Software zur Wahlkampfmunition werden.

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Von
  • Detlef Borchers

T-Systems übergibt in diesem Monat der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Version der Software zur Berechnung des Arbeitslosengeld II (A2LL). Dieses A2LL-Release soll es erstmals den Sachbearbeitern gestatten, Sanktionen (Zahlungsabschläge) und Darlehen direkt in der Software einzugeben. Bisher wurden dazu von den Sachbearbeitern "manuelle Umgehungslösungen" (vulgo: Taschenrechner) eingesetzt. Auch die "Anpassung von Berechnungsparametern", so der offizielle Ausdruck, soll vom neuen Release abgedeckt werden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich unter anderem die Einstellung der Software an die Beitragssenkung der Krankenkassen.

"Die neue Version mit Funktionen wie Sanktionen, Darlehensbearbeitung und die flexiblere Anpassung an neue Berechnungsparameter wird im Laufe des Septembers übergeben", sagte ein Sprecher von T-Systems gegenüber heise online. Nach einem Test werde die BA dann entscheiden, welche Funktionen wann in Betrieb gehen.

Damit das neue Release so schnell wie möglich eingesetzt werden kann, will T-Systems für die BA eine so genannte "Test-Factory" einsetzen, eine komplette Testumgebung, bei der Hardware wie Testpersonal von T-Systems gestellt werden. Mit dieser Maßnahme möchte T-Systems Engpässe auf der Seite der BA beseitigen, die unter dem Mangel von Testspezialisten leiden soll.

Derweil scheint es so, als wenn auch A2LL zur Wahlkampfmunition werden könnte. Focus Online meldet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich 25 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen überweise, weil die A2LL-Software die zwischenzeitlich vorgenommenen Beitragssenkungen nicht berücksichtige. Als Schuldigen macht das Magazin den zuständigen Minister Wolfgang Clement aus, der den Betrieb der noch unfertigen Software angeordnet habe. Dass Hartz IV entsprechend des mit den Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzes zum 1. Januar 2005 starten musste, wird nicht erwähnt. Auch der Spiegel veröffentlichte vorab eine Meldung über einen Computer-GAU bei A2LL und zitierte Stimmen aus der Bundesagentur, nach denen die Software als "nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig" eingestuft worden sei.

Dem Bericht des Spiegel zufolge soll eine Expertenrunde nach der Bundestagswahl klären, ob eine neue bundesweite "Zentral-Software" von anderen Anbietern programmiert werden soll oder ob Software, die in den Options-Kommunen benutzt wird, die Aufgabe von A2LL übernehmen könne. Dabei lässt der Spiegel-Bericht außer Acht, dass eine Endabnahme von A2LL noch nicht erfolgt ist. Sollte die Bundesagentur den Vertrag mit T-Systems vor der Endabnahme der Software kündigen, drohen ihr Vertragsstrafen, die Experten zufolgen bis 70 Millionen Euro ausmachen können.

Zur Hartz IV-Software A2LL siehe auch:

(Detlef Borchers) / (anw)