Indie-Labels verklagen Limewire

Eine internationale Vereinigung von unabhängigen Labels wirft dem P2P-Veteranen Limewire Vertragsbruch vor und beruft sich auf frühere Abmachungen, denen zufolge die Indies wie die zuletzt vor Gericht erfolgreichen Majors entschädigt werden sollten.

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Merlin, eine internationale Vereinigung zahlreicher unabhängiger Labels, hat die Musik- und Video-Plattform Limewire wegen Vertragsbruchs auf Schadensersatz verklagt. Merlin fordert laut der in der vergangenen Woche in den USA eingereichten Klage mindesten 5 Millionen US-Dollar von Limewire und beruft sich dabei auf bestehende Abmachungen, die Limewire nicht eingehalten haben soll.

Im Mai hatten Limewire und dessen Gründer Mark Gorton einen Rechtsstreit mit verschiedenen Labels der vier Industrieriesen Universal, Sony, Warner und EMI mit einem Vergleich beigelegt. Der P2P-Veteran verpflichtete sich, 105 Millionen US-Dollar an die Labels zu zahlen. Zuvor hatte sich Limewire bereits mit einigen Musikverlagen auf einen Vergleich verständigt.

Merlin beruft sich nun auf frühere Zusagen von Limewire, im Falle einer möglichen Einigung mit den vier Major Labels auch den "Indies" eine ihrem Marktanteil angemessene Entschädigung zu zahlen. Seit dem Vergleich im Mai habe das Unternehmen den Indies jedoch noch kein Vergleichsangebot unterbreitet.

Limewire hatte seit Mai 2000 eine gleichnamige Filesharing-Anwendung vertrieben. Das Java-Programm lief auf verschiedenen Plattformen und erlaubte den Datenaustausch sowohl über Bittorrent als auch Gnutella. Limewire hatte eine stattliche Nutzergemeinde und gehörte mit Napster und Kazaa zur ersten Generation der P2P-Anwendungen.

Den langjährigen Rechtsstreit mit der Musikindustrie hatte Limewire nach einer gescheiterten Gegenoffensive im vergangenen Jahr schließlich verloren. Ein US-Gericht ordnete im Oktober 2010 auf Antrag der Musikindustrie an, den Vertrieb der Software einzustellen. Labels und Musikverlage hielten danach an ihren Schadensersatzforderungen fest. Während Verlage die Rechte an den Musikwerken selbst innehaben, beanspruchen die Labels die Rechte an den Aufnahmen. (vbr)