EU-Kommission hat ernste Bedenken gegen geplanten Glücksspielstaatsvertrag

Brüssel hält mehrere Eckpunkte des von 15 Bundesländern unterstützten Entwurfs für eine Teil-Liberalisierung des Markts für Online-Sportwetten laut Informationen aus der Glücksspielbranche für unvereinbar mit dem EU-Recht.

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Die EU-Kommission hält mehrere Punkte des von 15 Bundesländern unterstützten Entwurfs für einen neuen Glücksspielsstaatsvertrag für unvereinbar mit dem EU-Recht. Die Hauptkritik an der geplanten Teil-Liberalisierung des Markts für Online-Sportwetten bezieht sich laut $(LEInformationen aus der Glücksspielbranche auf die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für private Anbieter auf maximal sieben und eine damit verknüpfte Konzessionsabgabe in Höhe von fast 17 Prozent auf alle Einsätze. Auch die monatliche Höchstsumme von maximal 750 Euro pro Spieler und die engen Voraussetzungen für eine Konzession stören demnach die Kommission.

Die EU-Kommission rügt laut den Informationen die von den Ländern geplanten Beschränkungen von Form und Vertrieb von Sportwetten, die begrenzte zeitliche Gültigkeit der Klausel zur Marktöffnung und mehrere Übergangsbestimmungen. Auch bemängelt sie das geplante Verbot für Private, andere Glücksspiele wie Poker oder Kasino übers Netz anzubieten. An der umstrittenen Klausel in dem nach Brüssel geschickten Entwurf, wonach Websperren gegen illegale Lotterien und Sportwetten eingesetzt werden sollten, reibt sich die Kommission nicht. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben nach Protesten vor allem der Grünen und der FDP mittlerweile aber selbst empfohlen, die Passage zu streichen.

Betfair, die nach eigenen Angaben weltgrößte Online-Sportwettbörse mit Sitz in London, begrüßte die Ansage aus Brüssel. Es sei offensichtlich, dass die Vorschläge der Länder "wettbewerbsverhindernd und europarechtswidrig sind". Der Vertragsentwurf enthalte "protektionistische Maßnahmen", die dazu dienten, privaten Wettanbietern den Zugang zum Markt zu verweigern. Betfair erwartet eine grundlegende Änderung des Vorhabens innerhalb der bis Mitte August laufenden Frist.

Experten rechneten bereits damit, dass die Prüfung des Entwurfs für einen Glücksspielsstaatsvertrag negativ ausfallen werde und die bisher erwogenen Nachbesserungen nicht ausreichen. Die Novellierung wurde vor allem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2010 erforderlich. Er hatte unter anderem beanstandet, dass der Staat seinen Monopolanspruch nicht mit Suchtprävention begründen und gleichzeitig massiv für seine eigenen Lotterien und Sportwetten werben könne.

Die zuständigen Bundesländer hatten sich nach dem Ausscheren Schleswig-Holsteins zuerst auf einen Kompromiss geeinigt, die Unterzeichnung des Papiers vor Kurzem mit Hinweis auf die laufende Notifizierung des Entwurfs in Brüssel aber auf den Herbst verschoben. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahre aus. Nach Ansicht der Staatskanzleien könnten die Länder mit Ausnahme Baden-Württembergs die bestehenden Regeln aber trotzdem zunächst vergleichsweise einfach aufrecht erhalten. (anw)