Dresdner Ermittler fragten bereits 2009 über 1 Million Handy-Daten ab

Die Strafverfolgungsbehörden haben schon vor zwei Jahren umfangreich Funkzellen abgefragt. Der sächsische Datenschutzbeauftragte will auch den neuen Fall prüfen.

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Strafverfolgungsbehörden in Dresden haben schon vor zwei Jahren umfangreich Funkzellen abgefragt. Die Fahnder wandten sich im September 2009 mit einem richterlichen Beschluss an Mobilfunkbetreiber, um einen bereits fünf Monate zurückliegenden Brandanschlag auf einen Fuhrpark der Bundeswehr in der Elbstadt aufzuklären. Daraufhin erhielten sie über 1,1 Millionen Verbindungs- und Standortdaten. Zudem übermittelten die Telekommunikationsunternehmen unaufgefordert personenbezogene Informationen wie Name und Anschrift von 82.665 Personen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat einen Bericht der taz mittlerweile auch gegenüber Nachrichtenagenturen bestätigt.

Vorher war bereits bekannt, dass die Ermittler sich 162.000 Kassenzettel einer Baumarktkette aus Filialen in ganz Deutschland schicken ließen, nachdem am Tatort ein ungezündeter Brandsatz in einer Kiste entdeckt wurde, die nur unter einer Handelsmarke erhältlich ist. Später fragten sie die Funkzellen ab, bei der die Mobilfunkanbieter die zuständigen Behörden dank der damals noch geltenden Vorratsdatenspeicherung auch im Nachhinein mit reichlich Informationen versorgen konnten. Das Auskunftsersuchen habe sich "auf den Umkreis des Tatortes des Brandanschlags" beschränkt, betonte die sächsische Landesregierung laut taz in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Die dabei über mehrere Tage erhobenen Datensätze seien aber nicht mit den Zahlungsvorgängen der Baumarktkette abgeglichen worden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden versicherte, dass auch die von den Betreibern zunächst mitgeschickten personenbezogenen Bestandsdaten nicht ausgewertet oder verwendet worden seien. Das Landeskriminalamt Sachsen habe später im Zuge weiterer Ermittlungen entsprechende Namen und Anschriften von rund 250 Personen selbst abgefragt. Diese sollen offenbar als potenzielle Täter in Betracht gekommen sein. Die restlichen Bestandsdaten sollen laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft gelöscht werden, "sobald dies technisch möglich ist".

Mutmaßliche Täter haben die Strafverfolger trotz der aufwändigen und datenintensiven Verfahren sowie der Befragungen von rund 4000 Zeugen bis heute nicht dingfest machen können. Die Innenexpertin der SPD-Fraktion in Sachsen, Sabine Friedel, wies darauf hin, dass gleich von mehreren Tagen Handy-Daten abgefischt worden seien. Der Sinn und Zweck dieses Vorgehens erschließe sich ihr nicht. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig will den neuen Fall dem Bericht nach genauso untersuchen wie die Abfrage hunderttausender Verbindungs- und Standortinformationen im Rahmen der Protestaktionen gegen einen geplanten Neonazi-Aufmarsch im Februar, die bereits für Aufsehen gesorgt und zu Umbesetzungen bei der Dresdner Polizei geführt hat. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben gerade Einschränkungen der gesetzlichen Befugnis zur Funkzellenabfrage gefordert, da damit zu viele Informationen von Unbeteiligten erhoben würden. Die Bundesregierung sieht dagegen keinen Nachbesserungsbedarf. (anw)