Bundesregierung legt Websperren-Aufhebungsgesetz vor

Der Gesetzgebungsvorgang, mit dem den Websperren gegen Kinderpornografie der Garaus gemacht werden soll, erreicht die Zielgerade.

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" aufgehoben werden soll. Mit dem sogenannten Zugangsererschwerungsgesetz, das unter maßgeblicher Beteiligung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben und Mitte Juni 2009 vom Bundestag sowie im Juli darauf vom Bundesrat verabschiedet wurde, sollte der Zugang zu Kinderpornos vor allem für Zufallsnutzer erschwert werden. Internetnutzer protestieren aber, weil die Maßnahme gegen Kinderpornographie als unwirksam und falscher Ansatz betrachtet wurde sowie erstmals eine Sperrinfrastruktur fürs Internet errichtet werden sollte. Nachdem 2009 die FDP, die gegen das Gesetz eingetreten war, mit der CDU koalierte, wurden die Bestimmungen im Februar 2010 ausgesetzt.

Die Bundesregierung begründet den endgültigen Rückzieher nun damit, dass die Sperren umgangen werden können. Es sei im Interesse der Opfer, strafbare Inhalte durch "konsequentes Löschen" aus dem Netz zu verbannen. In jüngster Zeit hätten Polizeibehörden, Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nicht-Regierungsorganisationen intensiver zusammengearbeitet, um national und international Inhalte schnell löschen zu lassen. So seien Sperren verzichtbar, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.

Darstellungen des Missbrauchs von Kindern seien vor allem in Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur zu finden, hieß es weiter. Dort sei es grundsätzlich rechtlich möglich, diese schnell löschen zu lassen. In Deutschland würden strafbare Inhalte an Werktagen meist innerhalb von Stunden nach einem Hinweis aus dem Netz genommen. Auch bei im Ausland vorhandenen Angeboten seien die Löschungsbemühungen jüngst "deutlich erfolgreicher geworden".

[Update: Der Bundesrat hat sich bereits mit dem Aufhebungsgesetz befasst. Die Bundesregierung wollte mit ihrer Mitteilung vom Donnerstag noch einmal für die Methode "Löschen statt Sperren" werben.] Die Bundesregierung lehnt das Verlangen des Bundesrats ab, einen Bericht über den Erfolg der Strategie "Löschen statt Sperren" bis Ende 2012 zu bekommen. Schließlich hätten sich alle, die an der Löschung kinderpornografischer Inhalte beteiligt sind, dazu verpflichtet, die gemeinsame Arbeit zu evaluieren. Diesen Prozess will die Regierung nach eigenen Angaben begleiten. (anw)