Bayern stellt Sexualstraftäterdatei vor

In München wurde gestern die seit Oktober in Bayern existierende Sexualstraftäterdatei Justizministern aus sieben Bundesländern präsentiert.

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Die bayerische Justizministerin Beate Merk hat gestern zusammen mit der Bayerischen Polizei Amtskollegen aus anderen Bundesländern die Sexualstraftäterdatei "HEADS" (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) vorgestellt. Das bayerische Innen-, Sozial- und Justizministerium hatte laut Mitteilung die Datei zum 1. Oktober 2006 beim Polizeipräsidium München eingerichtet. Mit ihr soll der Informationsfluss zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug über die Daten aus der Haft entlassener gefährlicher Sexualstraftäter verbessert werden.

Zur Vorstellung waren die Justizminister aus Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen anwesend, um sich über "HEADS" zu informieren. Merk erläuterte, bei einem Wegzug eines gefährlichen Sexualstraftäters in ein anderes Bundesland werde zwar das zuständige Landeskriminalamt verständigt, "darüber hinaus wäre es jedoch hilfreich, wenn auch andere Länder ein solches Informationsnetz hätten, mit dem wir unser bayerisches System verknüpfen könnten".

Merk betonte laut Süddeutscher Zeitung, mit der Speicherung von rückfallgefährdeten Tätern werde der Datenschutz nicht vernachlässigt, da die Daten nur von den Experten einer Polizei-Zentralstelle abgerufen werden könnten. Die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) sieht demnach in HEADS einen Ansatz für eine bundesweite Vernetzung. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) habe das bayerische Modell als mögliches Vorbild einer länderübergreifenden Lösung begrüßt.

Die Staatsanwaltschaft informiert die "Zentralstelle HEADS" bei der Entlassung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und übermittelt alle "für eine polizeiliche Bewertung notwendigen Unterlagen", geht aus der Mitteilung hervor. In HEADS werden die Daten erfasst und den zuständigen Polizeistellen zur Verfügung gestellt, die dann Überwachungsmaßnahmen festlegen und mit Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Polizei, Kreisverwaltungsreferaten sowie Jugendämtern koordinieren können sollen. (anw)