Spanisches Berufungsgericht sieht in Filesharing-Links keine Urheberrechtsverletzung

Das Audiencia Provincial de Barcelona hat eine Klage der spanischen Rechteverwertungsgesellschaft SGAE gegen das Online-Forum Indice Web zurückgewiesen, das unter anderem Torrent-Links bereithält.

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In Spanien festigt sich die Rechtsprechung zur Legalität von Links, von denen aus möglicherweise auch urheberrechtsverletzende Inhalte abgerufen werden können. Das Berufungsgericht in Barcelona hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil (PDF-Datei) klargestellt, ein Verweis sei nicht vergleichbar mit der Veröffentlichung eines Werkes, also werde nicht gegen das Copyright verstoßen. Mit Torrent-Links würden keine Inhalte reproduziert oder verbreitet, befand das Audiencia Provincial de Barcelona. Die von der SGAE geltend gemachten Unterlassungsansprüche werden mit der Entscheidung zurückgewiesen.

In dem Fall ging es um eine Klage der spanischen Rechteverwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Online-Gemeinschaft Indice Web. Sie hält neben Foren und Chat-Möglichkeiten Filesharing-Links bereit. Das Berufungsgericht schloss sich nun der Ansicht der niederen Instanz an, wonach nicht die verlinkende Seite Rechte verletze, sondern gegen das Copyright vielmehr mit Hilfe von Rechnern verstoßen werde, auf denen das geschützte Werk vorgehalten wird und von wo aus es über P2P-Netzwerke heruntergeladen werden kann. Die Richter meinten zudem, die Webseite habe keine Gewinnabsichten verfolgt und enthalte keine Werbung.

Das Urteil korrespondiert mit einer früheren Entscheidung, bei der es um die Torrent-Website Elrincondejesus ging. Auch hier konnte die Verwertungsgesellschaft vor einem anderen Gericht in Barcelona nicht punkten, Links stellten die Grundlage des Internets dar, hieß es. P2P sei nur ein Transportmedium, das als solches nicht gegen das spanische Urheberrecht verstoße.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte die neue Ansage, da damit bislang uneinheitliche spanische Gerichtsbeschlüsse auf eine Linie gebracht würden. Angesichts der Bedeutung von Links für das World Wide Web sei zu hoffen, dass andere europäische Gerichte vergleichbar bedächtig sind. (anw)