Höchstes australisches Gericht entscheidet über Filesharing-Streit

Der australische High Court hat dem Berufungsantrag von 34 Filmstudios in ihrer Klage gegen den Provider iiNet stattgegeben. Es geht um die endgültige Klärung der Frage, ob der Zugangsanbieter für Rechtsverstöße seiner Nutzer haftet.

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Der australische High Court hat in dem Haftungsstreit um Urheberrechtsverstöße durch Kunden des Providers iiNet am Freitag den Berufungsantrag von 34 Filmstudios angenommen. Es geht um die endgültige Klärung der Frage, ob der Zugangsanbieter für mögliche Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer beim Filesharing haftet. Das Gericht in Canberra hält laut australischen Medienberichten fünf der sechs vorgebrachten Berufungsgründe der Studios für erneut prüfenswert.

Demnach wird sich der High Court mit der Ausgangsfrage beschäftigen, ob iiNet durch eine Pressemitteilung Copyright-Verletzungen gleichsam "autorisiert" habe. Darüber hinaus soll geklärt werden, was genau der Zugangsanbieter über das Treiben seiner Nutzer weiß und ob die Rechteinhaber tatsächlich einen "schlüssigen Beweis" für Urheberrechtsverstöße erbringen müssen. Auch die Frage, inwiefern Provider für mögliche Kosten zur Bekämpfung der "Internet-Piraterie" entschädigt werden müssten und welche Maßnahmen überhaupt durchführbar sind, soll behandelt werden.

Die von der "Australian Federation against Copyright Theft" (AFACT) vertretenen Filmunternehmen gehen davon aus, dass nach australischem Urheberrecht derjenige, der die Mittel für eine Rechtsverletzung bereitstellt, auch haftbar gemacht werden kann. Dies haben die beiden niederen Instanzen bisher anders gesehen. Die AFACT rechnet sich aber bessere Chancen vor dem höchsten australischen Gericht aus, weil das Urteil im ersten Berufungsverfahren weniger klar zugunsten von iiNet ausfiel als die Entscheidung der anfänglichen Instanz.

iiNet-Chef Michael Malone erklärte, dass das Unternehmen seine Position weiter verteidigen werde. Ein abschließendes Urteil des höchsten Gerichts sei für die ganze Internetwirtschaft die beste Lösung. AFACT-Direktor Neil Gane verwies auf parallel laufende Verhandlungen mit einigen Providern über ein System zum "freiwilligen" Versand von Warnhinweisen an Copyright-Sünder. AFACT hatte vor Kurzem bei einigen australischen Zugangsanbietern für ein "standardisiertes, automatisches Verfahren" im Einklang mit dem Modell der "abgestuften Erwiderung" geworben. (vbr)