iRights-Portal: Aufklärung für Mixer, Ripper und Burner

Eine vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderte Website, die auf der Transmediale in Berlin öffentlich vorgestellt wird, will verständlich über die Rechte der Nutzer rund um das Urheberrecht informieren.

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Das vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderte neue Portal iRights will Informationen über das rechtlich Erlaubte im Umgang mit digitalen Werken sowie über aktuelle Gesetzgebungsverfahren bieten. "Die Industrie beklagt das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Verbraucher", erklärte Projektleiter Volker Grassmuck vom Berliner mikro Verein zur Pflege von Medienkulturen zur Zielsetzung des Projekts gegenüber heise online. "Wir sehen dagegen das mangelnde Rechtsbewusstsein der Verbraucher, dem wir entgegentreten wollen."

Statt als erstes aufzulisten, was der digitale Netzbürger alles nicht darf, wird zunächst darüber aufgeklärt, was im Zusammenspiel mit PC und Internet, CD-Brennern und Tauschbörsen kopiert werden darf. "Jeder kann Musik, Text und Bild digital speichern, bearbeiten und übertragen, und auf eine Art und Weise an Kultur teilnehmen, die vorher so nicht vorstellbar war", heißt es auf der Startseite.

Die Site befindet sich gegenwärtig noch im Betatest mit ausgewählten Nutzern. Durchklicken können sich Interessierte aber schon auf der bis zum 8. Februar laufenden Transmediale im Haus der Kulturen der Welt in Berlin, wo die vorhandenen Inhalte freigeschaltet sind. Bereits für alle Besucher offen ist ein zugehöriges Forum zur Diskussion über allgemeine Fragen zur Anwendung und zu Auswirkungen des Urheberrechts. Das eigentliche Portal gliedert sich in die Schwerpunkte "Kopieren", "Selber machen" und "Hintergrund". Dabei werden typische Alltagssituationen durchgespielt, in denen man etwa beim Musik-Sampeln oder beim Filesharing mit dem Urheberrecht in Berührung kommt. Dazu kommen Informationen etwa über den so genannten 2. Korb der Gesetzesnovelle oder das digitale Rechtekontroll-Management (DRM).

"Wir haben als Hauptstränge für den Weg durch die Site zum einen die Nutzer und zum anderen die Produzenten von geschützten Werken gewählt", erläutert Grassmuck den Ansatz. So würden die unterschiedlichen Zielgruppen schon auf der Startseite "abgeholt". Um möglichst sachliche und verständliche Antworten auf die Fragen der Anwender zu formulieren, sei ein "Peer Review"-Prozess zum Einsatz gekommen, auf den auch der iRights-Beirat ein Auge gehabt habe. Mit über das Projekt wachen unter anderem der Karlsruher Informationsrechtler Thomas Dreier, der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen sowie der Berliner Professor für Informatik und Gesellschaft, Bernd Lutterbeck.

Grassmuck, der auch die Initiative privatkopie.net mit ins Leben rief, hatte schon vor über einem Jahr in ersten Beratungen für den 2. Korb mit dem Bundesjustizministerium gewarnt, dass sich in dem Reformprozess vor allem die organisierten Industrieinteressen durchsetzen dürften. Er schlug daher die Einrichtung eines offenen Online-Diskussionsforums vor, um auch die Nutzer zu hören. Dies lehnte das Justizministerium mit dem Hinweis auf mangelnde Ressourcen zunächst ab. Als man im Hause Brigitte Zypries' allerdings Wind bekam von der Initiative des Verbraucherschutzressorts, wurde das Forum doch noch Ende Dezember eröffnet. Nun können die Surfer gleich an mehreren Orten über das Urheberrecht und seine Novelle debattieren. (Stefan Krempl) / (anw)