US-Regierung hält Rechtfertigung des NSA-Abhörprogramms geheim

Das US-Justizministerium hat nur acht Sätze eines 21-seitigen Vermerks eines früheren Rechtsexperten der Behörde offengelegt, der der Bush-Regierung als Rechtfertigung für das Lauschprogramm der National Security Agency diente.

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Das US-Justizministerium ist auch unter Präsident Barack Obama weiterhin bemüht, Umstände und Hintergründe des im Umfeld des 11. September 2001 gestarteten heimlichen Überwachungsprogramms der National Security Agency (NSA) geheim zu halten. So hat die Behörde einem Antrag zur Herausgabe einer Notiz eines früheren Rechtsexperten der Behörde, John Yoo, auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes nur sehr rudimentär stattgegeben: von dem jetzt freigegebenen 21-seitigen Vermerk (PDF-Datei), der der Bush-Regierung als Rechtfertigung ihrer Lauschaktivitäten auch ohne Richteranordnung diente, sind nur acht Sätze nicht geschwärzt.

Nachzulesen bleibt etwa die Ansicht Yoos, dass die Aufklärungsarbeit zur direkten Unterstützung militärischer Operationen nicht von in der Verfassung niedergeschriebenen Rechten gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen berührt werde. Der vierte Verfassungszusatz betont dagegen, dass entsprechende Eingriffe nur mit richterlicher Genehmigung auf Basis stichhaltiger Beweise erfolgen dürften. Weiter geht aus dem veröffentlichten Fragment hervor, dass der US-Kongress im einschlägigen Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) nicht herausgestellt habe, dass damit eine Beschneidung der Befugnisse des Präsidenten zur Anordnung unkontrollierter Überwachungsaktionen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit einhergehen solle.

Den Antrag auf Herausgabe des Dokuments und zugehöriger weiterer "Memos" hatte der Journalist Matthew Aid vor zwei Jahren gestellt. Das Justizministerium beschied ihm nun, dass zwei der gewünschten Vermerke generell als "vertraulich" gekennzeichnet seien. Die andere Notiz könne mit den Schwärzungen publiziert werden. Diese seien nötig, weil die ausradierten Teile sich auf geheimhaltungsbedürftige Informationen bezögen und vom Privileg des Entscheidungsprozesses der Regierung geschützt seien. (vbr)