Musikindustrie verteidigt geplante Massenanzeigen gegen P2P-Nutzer

Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände hat angesichts wenig fruchtender Appelle die Notwendigkeit des Vorhabens der IFPI betont, hierzulande künftig monatlich mindestens 1000 illegale Nutzer von Tauschbörsen anzuzeigen.

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Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände hat angesichts wenig fruchtender "gut gemeinter Appelle" der Musikindustrie die Notwendigkeit des Vorhabens der IFPI betont, hierzulande im Jahr 2007 monatlich mindestens 1000 illegale Nutzer von Tauschbörsen anzuzeigen. "Uns geht es darum, das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums zu schärfen, egal ob es um Musik, Spielfilme, Hörbücher, Spiele, Software, Fotografie oder andere Kreativleistungen geht", verteidigte der neue stellvertretende IFPI-Geschäftsführer Stefan Michalk die geplante scharfe juristische Vorgehensweise gegen die Anbieter geschützter Werke in P2P-Netzwerken gegenüber der Süddeutschen Zeitung. "Die Musikindustrie hat hier eine unangenehme Vorreiterrolle, da sich Musik vergleichsweise leicht kopieren und tauschen lässt."

Laut Michalk will die deutsche Landesgruppe des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller mit den Massenstrafanzeigen klarmachen, "dass der Diebstahl geistigen Eigentums kein Kavaliersdelikt ist". Illegale Angebote stellen seiner Ansicht nach zunehmend eine existenzielle Bedrohung für alle Kreativindustrien dar. "Dagegen wehren wir uns", betonte der Verbandssprecher. "Die Zahl der Strafanträge gegen Uploader in Tauschbörsen haben wir seit März 2004 stetig erhöht und werden das auch weiter tun." Die im Phonoverband vertretenen Musiklabel rechnen angesichts der noch nicht komplett vorliegenden Unternehmenszahlen für 2006 erneut mit einem Rückgang des Verkaufs von Tonträgern wie CDs im zumindest einstelligen Prozentbereich, der auch durch überproportional steigende bezahlte Musikdownloads nicht ausgeglichen worden sei.

Zu den Auswirkungen der bisherigen juristischen Hatz gegen Tauschbörsennutzer äußerte sich Michalk zurückhaltend. Er wertete allein als Erfolg, "dass die Anzahl illegaler Downloads trotz kontinuierlich steigender DSL-Anschlüsse nicht gestiegen ist". Insgesamt haben die deutschen Phonoverbände bislang in 20.000 Fällen Strafanzeige gestellt, wovon sich allein 10.000 auf 2006 beziehen. Laut den Berechnungen der Industrie sollen 2005 439 Millionen CD-Alben illegal kopiert worden sein, was einen rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro ausmache. Dazu komme eine Milliarde Euro Schaden durch illegale Downloads im Internet.

Große Hoffnungen setzt die Musikindustrie auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Bisher müssen die Phonoverbände beim illegalen Kopieren von Musikstücken Strafanzeige stellen, um an den Namen den Internetsurfers hinter der zunächst nur bekannten IP-Adresse zu kommen. Mit den geplanten neuen gesetzlichen Regelungen könnte die Musikindustrie rascher zivilrechtlich gegen Musikpiraten vorgehen, da ihnen die Provider direkt Auskunft über die Nutzerinformationen geben müssten. Allerdings konnte sich die Musikindustrie bislang nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass nicht zunächst ein Richter über die Weitergabe der persönlichen Daten entscheiden soll. Ein Dorn im Auge ist ihr auch, dass das Bundesjustizministerium die Abmahngebühren bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern auf 50 Euro pro Fall beschränken will.

Die Staatsanwaltschaften sehen sich momentan bereits mit Strafanzeigen etwa aus der Logistep-Maschinerie überschüttet. Eine Erhöhung der Schlagzahl ist daher heftig umstritten. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christian Sommer, etwa sind derlei Massenverfahren nicht die Lösung des Problems. "Nicht nur, dass durch solche Massenverfahren die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert und die Überlastung der einzelnen Dienststellen und Staatsanwaltschaften billigend in Kauf genommen werden" beklagt der Vertreter der Filmindustrie. Das Vorgehen schade auch generell "einem kooperativen Klima nachhaltig".

Schon jetzt haben Sommer zufolge zahlreiche Strafverfolgungsbehörden die Grenze, von der an Strafverfahren tatsächlich eingeleitet werden, massiv erhöht. Dies habe zur Folge, "dass nur noch in den seltensten Fällen die Chance auf ein Urteil besteht." Dies gehe soweit, dass bereits in naher Zukunft "die Verfolgung von Piraterie durch strafprozessuale Maßnahmen nicht mehr möglich sein könnte." Die sinkende Anzahl an Strafverfahren bei gleichzeitiger Steigerung der Einstellungen an Verfahren und das Setzen auf Vergleichszahlungen durch die Anzeigen-Maschinerien würden einer "Dekriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen" gleichkommen.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)