Datenschützer gegen EU-System zur Bankdatenauswertung

Die europäischen Datenschutzbeauftragten sehen keine Notwendigkeit für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Analyse von Überweisungsinformationen zur Terrorismusbekämpfung.

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Die europäischen Datenschutzbeauftragten halten die von der EU-Kommission vorgeschlagene Analyse von Überweisungsinformationen zur Terrorismusbekämpfung für nicht notwendig. Die in der "Artikel-29-Arbeitsgruppe" versammelten Experten fürchten, das geplante System zur Bankdatenauswertung werde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entsprechen. Es reiche nicht aus, wenn die Zusammenführung der Finanzinformationen "einen Mehrwert" bei der Strafverfolgung erziele, betonen die Datenschützer laut einer Mitteilung (PDF-Datei) in einem Schreiben an EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Vielmehr müsse der Nachweis erbracht werden, dass sich das System tatsächlich zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten eigne.

Sorgen macht sich die Gruppe eigenen Angaben zufolge auch wegen des beabsichtigten massenhaften Transfers von Daten, wegen der ins Spiel gebrachten Informationskategorien und der erwarteten Speicherfristen. Zu den zu gewährleistenden Rechten der Betroffenen führen die Datenschützer aus, dass es einen echten Anspruch auf die Herausgabe der eigenen personenbezogenen Daten geben müsste, auch wenn diese zuvor nicht aus der Datenbank extrahiert worden seien.

Malmström hatte im Juli zunächst Eckpunkte und Alternativen für ein "Terrorist Finance Tracking System" (TFTS) vorgestellt, das in Europa analog zum umstrittenen "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP) der USA eingerichtet werden soll. Als ein Ziel der Initiative nannte die Schwedin, die Masse der Daten zu reduzieren, die derzeit vom Finanznetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) auf Grundlage eines bestehenden transatlantischen Abkommens an die Vereinigten Staaten übergeben wird. Malmström sicherte für das skizzierte EU-System "die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte der europäischen Bürger" zu.

Der Bundesrat hatte in Stellungnahme (PDF-Datei) kritisiert, dass er seine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Auswertung von Überweisungsinformationen im großen Stil mit dem EU-Vorhaben nicht ausgeräumt sehe. Er bedauerte vor allem, dass kein System diskutiert werde, "das ohne massenhafte Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten auskommt". Die Länderkammer kritisierte ferner, dass die Kommission keine Aussagen zur Höchstspeicherfrist getroffen habe. Eine Aufbewahrung der Informationen von bis zu fünf Jahren, wie sie der TFTP-Vertrag vorsehe, würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellen. (vbr)